Bankenstatistik: Monatliche Bilanzstatistik - Auslandsstatus der Banken (MFI) - MFI-Zinsstatistik Anordnung neuer Meldeanforderungen nach §18 Bundesbankgesetz 07.05.2014 Rundschreiben 30/2014
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 30/2014 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik (monatliche Bilanzstatistik, Auslandsstatus der Banken (MFI), MFI‑Zinsstatistik) mit neuen Meldeanforderungen nach § 18 Bundesbankgesetz. Das Schreiben datiert vom 7. Mai 2014, richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und verweist auf die Neufassung der Meldeanforderungen mit erstmaliger Anwendung für den Berichtsmonat Dezember 2014 (Meldung Januar 2015). Inhaltlich werden u. a. die Nicht-Überarbeitung der Meldeschemata zur Kreditnehmerstatistik und zu den bankstatistischen Regionalergebnissen, der Wegfall der geplanten Anlage L2, die Beschränkung der Buchungsstandsangaben vor Einzelwertberichtigungen auf HV11, Position 060 und 070 sowie die Erhebung aggregierter Angaben auf den Anlagen O1 und Q1 angeordnet. Als rechtliche und organisatorische Bezugspunkte werden die Bundesbank-Mitteilungen Nr. 8002/2014 und 8004/2014, das frühere Rundschreiben 12/2014 sowie der EZB-Beschluss EZB/2014/6 zum Projekt „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ genannt. Der EZB-Beschluss EZB/2014/6 verpflichtet das ESZB zur Vorbereitung einer Erhebung harmonisierter, granularer Kreditdaten, zunächst auf Basis vorhandener Kreditregisterdaten (in Deutschland aus dem Millionenkreditmeldewesen) und mit dem Ziel, ab Ende 2016 harmonisierte Daten im noch zu präzisierenden Umfang verfügbar zu machen, was zur Reduzierung bzw. Zurückstellung ursprünglich geplanter Meldeanforderungen geführt hat. Die Bundesbank-Mitteilung Nr. 8004/2014 regelt die Zugriffsrechte der aufsichtlichen Stellen in Bundesbank und BaFin auf MFI‑Zinsstatistik‑Einzeldaten, ohne Meldeinhalte oder den Kreis der meldepflichtigen Institute zu ändern und ohne zusätzlichen Handlungsbedarf für die Meldepflichtigen zu erzeugen.