Bankenstatistik / Kundensystematik hier: 1. Aktualisierte Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes, Stand Januar 2020, einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2019 / 2. Aktualisierte Liste der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“(sFEU) mit Stand Januar 2020, einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2019 13.08.2020 Rundschreiben 55/2020

13.08.2020

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 55/2020 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik/Kundensystematik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben datiert vom 13. August 2020 und bezieht sich auf aktualisierte Listen mit Stand Januar 2020, einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2019, für Banken mit inländischem Meldewesen im Staatssektor und außerhalb des Staatssektors. Inhaltlich werden eine aktualisierte Liste der Extrahaushalte und eine aktualisierte Liste der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) des Statistischen Bundesamtes beschrieben, ergänzt um Bilanzstatistik-Positionen und Kundensystematik-Schlüssel und bereitgestellt als Excel-Tabellen auf der Bundesbank-Website. Die Listen dienen der Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen als Nichtmarktproduzenten zum Staatssektor bzw. als Marktproduzenten außerhalb des Staatssektors nach ESVG 2010 und bankstatistischem Meldewesen, einschließlich Tabellenblättern „Zugänge“, „Abgänge“ und „Erläuterungen“. Relevante rechtliche und methodische Bezüge sind die Definitionen von Markt- und Nichtmarktproduzenten durch das Statistische Bundesamt sowie das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), zusätzlich werden die einschlägigen Internetseiten von Destatis und der Bundesbank genannt. Die Bundesbank fordert die Institute auf, ihre Kundenkonten anhand dieser Listen abzugleichen, erforderliche Umschlüsselungen vorzunehmen und größere Veränderungen einzelner Positionen per E-Mail an die zuständigen Fachbereiche der Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus und AnaCredit zu melden. Neu bzw. konkretisiert wird, dass die neuen Schlüsselungen für alle bankstatistischen Erhebungen mit monatlicher Meldefrequenz erstmals zum Meldetermin Oktober 2020 und für die quartalsweise Kreditnehmerstatistik erstmals für das vierte Quartal 2020 anzuwenden sind.