Bankenstatistik / Kundensystematik hier: Aktualisierte Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes, Stand Januar 2021, einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2020 12.08.2021 Rundschreiben 53/2021
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 53/2021 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Kundensystematik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Es bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt Ende Juni 2021 veröffentlichte aktualisierte Liste der Extrahaushalte mit Stand Januar 2021 einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2020. Inhaltlich wird erläutert, dass die Extrahaushalts-Liste alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Gebietskörperschaften umfasst, die im bankstatistischen Meldewesen als Nichtmarktproduzenten dem Staatssektor zugeordnet werden, und dass diese Liste um Bilanzstatistik-Positionen und Kundensystematik-Schlüssel ergänzt als Excel-Tabelle bereitgestellt wurde. Das Rundschreiben fordert die Institute auf, ihre Kundenkonten mit den Tabellenblättern „Zugänge“ und „Abgänge“ abzugleichen und erforderliche Umschlüsselungen anhand der angegebenen Sektoren- und Branchenzuordnungen vorzunehmen. Verbindlich wird festgelegt, dass die neuen Schlüsselungen erstmals zum Meldetermin Oktober 2021 anzuwenden sind und die Umstellung gleichzeitig für alle bankstatistischen Erhebungen (Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI Zinsstatistik, Statistik über Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken (MFIs)) sowie AnaCredit zu erfolgen hat. Das Schreiben nennt spezifische Kontakt-E-Mail-Adressen je Erhebung (z.B. [email protected] für die Monatliche Bilanzstatistik und [email protected] für AnaCredit), an die auch größere Veränderungen einzelner Positionen infolge der Umschlüsselung formlos zu melden sind. Es weist darauf hin, dass methodische Informationen zur Zuordnung von Extrahaushalten im Tabellenblatt „Erläuterungen“ zu finden sind und kündigt ein gesondertes Rundschreiben zur Bereitstellung der aktualisierten Liste der sFEU (sonstige Finanzintermediäre, Finanzhilfen und Finanzkapitalgesellschaften) mit Stand Januar 2021 an.