Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs/GLRG-1) des Eurosystems teilnehmen 12.05.2016 Rundschreiben 30/2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 30/2016 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Bilanzstatistik für Banken (MFIs). Das Schreiben vom 12. Mai 2016 richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und betrifft Institute, die an den GLRG-1-Geschäften des Eurosystems teilnehmen. Inhaltlich informiert es über die Änderung des EZB-Beschlusses EZB/2014/34 durch den Beschluss EZB/2016/11 im Zusammenhang mit dem neuen Beschluss EZB/2016/10 zur zweiten GLRG-Serie (GLRG-II). Es legt die Einreichungsfrist für den Y1-Meldebogen für die GLRG-1-Berichtsperiode 02/2016 bis 04/2016 fest (Ultimo-Stand 31.01.2016, Einreichung spätestens bis 2. Juni 2016, 15:30 Uhr über AMS) und definiert die betroffenen meldenden Institute. Für die BISTA werden die Geschäfte aus GLRG-1 der Banken (MFIs) konkret der Anlage A2, Zeile 114 zugeordnet, wobei das achte Geschäft (Valuta 29.06.2016) in der Anwahlposition A2.114/02 auszuweisen ist und die bisherigen Geschäfte den Positionen A2.114/04, A2.114/03 und A2.114/02 zugeordnet werden. Das Rundschreiben verweist auf weitere bankstatistische Rundschreiben (Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014, 10/2015, 27/2015, 47/2015, 63/2015 und 11/2016) sowie auf technische Umsetzungsfragen in Rundschreiben Nr. 29/2016, insbesondere Gliederungspunkt 5.2. Es stellt klar, dass Banken (MFIs), die weder bisher an GLRG-1-Geschäften teilnehmen noch dies für das achte Geschäft beabsichtigen, von den beschriebenen Berichtspflichten und Hinweisen nicht betroffen sind.