Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) hier: Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 01.02.2021 Rundschreiben 04/2021
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Bankenstatistik) zur Monatlichen Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung). Das Rundschreiben Nr. 04/2021 vom 1. Februar 2021 richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Gegenstand ist die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten, die im Rahmen der BISTA für den Berichtsmonat Februar 2021 in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 auszuweisen ist. Zu melden ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2020 beim meldepflichtigen Institut beschäftigten Mitarbeiter/innen, getrennt nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen. Das Rundschreiben empfiehlt, institutsintern bereits eingeführte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenzahl auch für die Zwecke der BISTA zu verwenden und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die genannten Meldepositionen sind wie in den Vorjahren elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldungseinreichung zu übermitteln. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.