Bankenstatistik Monatliche Bilanzstatistik, Auslandsstatus der Banken, Mindestreserven: Berichtigungen zur Berechnung des Reserve-Solls, Sonderangaben zum Jahresende 25.11.2003 Rundschreiben 58/2003

26.11.2003

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 58/2003 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, insbesondere zur Monatlichen Bilanzstatistik, zum Auslandsstatus der Banken und zu Mindestreserven. Das Rundschreiben datiert vom 25. November 2003 und richtet sich an alle Kreditinstitute, mit Geltung für das Berichtsjahr 2004. Inhaltlich verweist es für Berichtigungen zur in Anlage H der Monatlichen Bilanzstatistik gemeldeten Berechnung des Reserve-Solls auf die im Rundschreiben „Mindestreserven“ Nr. 55/2003 veröffentlichten Termine („Notification Date“, „Acknowledgement Date“), die auch im Internet bereitgestellt werden. Für die Anlage E1 zur Monatlichen Bilanzstatistik werden zum Jahresende Sonderangaben zu Nominalwerten von Anleihen und Schuldverschreibungen in Euro, DM, bisherigen nationalen EWU-Währungen sowie Nicht-Euro-Währungen verlangt, einschließlich Umrechnung zum ESZB-Referenzkurs und Untergliederung nach Emittenten (Banken/sonstige). Es werden detaillierte Vorgaben zur Ermittlung der Nominalwerte von Null-Kupon-Anleihen, gestrippten Titeln (Kapital- und Zins-Strips), stücknotierten Schuldverschreibungen (z. B. Index-Zertifikate) und Stückaktien (Anlage E2) gemacht, mit Verweis auf die WM-Gattungsdatei Felder GD669 und GD777. Für meldepflichtige Institute mit Auslandsfilialen wird klargestellt, dass die Angaben zu Nominalwerten von Wertpapieren nur in der Meldung zum Inlandsinstitut zu machen sind. Im Auslandsstatus der inländischen Banken sind regelmäßig Bestände ausländischer Wertpapiere zum Buchwert zu melden, zusätzlich aber per Ende Dezember auch Marktwerte für die Positionen 204 und 205 des Auslandsstatus-Vordrucks. Die gemeldeten Marktwerte müssen mit den entsprechenden Buchwertpositionen abgestimmt sein, sodass sich Buch- und Marktwertangaben auf identische Stücke beziehen.