Mindestreserven 30.09.2004 Rundschreiben 40/2004

05.10.2004

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Nr. 40/2004) an alle Kreditinstitute zur Mindestreservehaltung, datiert auf den 30. September 2004. Das Schreiben übermittelt einen Kalender mit den für die Mindestreservehaltung im Jahr 2005 maßgeblichen Daten und bezieht sich auch auf die bereits im Dezember 2004 beginnende Periode. Der Kalender weist für jede Mindestreserve-Erfüllungsperiode Beginn und Ende, Dauer in Tagen, den maßgebenden Berichtsmonat für Reservebasis und Reserve-Soll sowie die Termine für Berichtigungen (Notification Date) und Anerkennung (Acknowledgement Date) aus. Grundlage ist der von der Europäischen Zentralbank in einer Pressemitteilung vom 13.08.2004 veröffentlichte „Unverbindliche Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2005“ gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung EZB/2003/9 vom 12. September 2003. Es wird erläutert, dass die Deutsche Bundesbank Berichtigungen zur in Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik gemeldeten Berechnung des Reserve-Solls bis drei Geschäftstage vor Beginn der Erfüllungsperiode entgegennimmt und dieses Reserve-Soll spätestens einen Geschäftstag vor Beginn anerkennt und „einfriert“. Hervorgehoben wird, dass die Erfüllungsperiode vom 8. Dezember 2004 bis 18. Januar 2005 einen Tag kürzer ist als zuvor im Kalender für 2004 veröffentlicht (Ende 18. statt 19. Januar 2005).