Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Bayern 14.10.2004 Rundschreiben 43/2004

14.10.2004

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Zentralbereich Statistik) zur Bankenstatistik, gerichtet an berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute (MFIs) und die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften in Bayern. Es handelt sich um Rundschreiben Nr. 43/2004 vom 14. Oktober 2004, das ausdrücklich nur für MFIs mit Sitz in Bayern gilt und die bankstatistischen Meldungen (Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik, Auslandsstatus der Banken) betrifft. Inhaltlich regelt das Schreiben die geänderten Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen, insbesondere die schrittweise Übertragung der Datenaufbereitung von den Hauptverwaltungen auf die Zentrale in Frankfurt am Main bis Ende 2004. Ab dem Berichtsmonat Oktober 2004 werden elektronische Meldungen (Bundesbank-ExtraNet, Elektronisches Meldewesen, Datenträger) von MFIs in Bayern direkt durch den Zentralbereich Statistik der Zentrale aufbereitet, während Meldungen in Papierform bis Ende 2004 weiterhin an die Hauptverwaltung München zu richten sind. Für Meldungen zum Auslandsstatus der Banken entfällt ab Oktober 2004 die Einschaltung der Hauptverwaltung München vollständig; Papiermeldungen zum Auslandsstatus sind direkt an die Zentrale (S 120, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main) zu senden. In der Anlage wird tabellarisch festgelegt, welche Stellen bei Papier- bzw. elektronischer Einreichung für Einreichung, Auskünfte und Rückfragen zuständig sind (Hauptverwaltung München versus Zentralbereich Statistik) und es werden konkrete Ansprechpartner mit Telefonnummern für Monatliche Bilanzstatistik (S 100), Kreditnehmerstatistik (S 101), Depotstatistik (S 11-3) und Auslandsstatus der Banken (S 120) benannt. Das Rundschreiben verweist auf frühere Schreiben (Bankenstatistik Nr. 29/2003 und Nr. 32/2003) sowie darauf, dass bankstatistische Meldungen in Papierform letztmalig im Dezember 2004 (Meldetermin November 2004) angenommen werden und ab Meldetermin Dezember 2004 die Einreichung elektronisch via ExtraNet verpflichtend ist (Ausnahme Depotstatistik).