Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Sachsen und Thüringen 17.11.2003 Rundschreiben 52/2003

17.11.2003

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, gerichtet an MFIs sowie die zuständigen Rechenzentren in Sachsen und Thüringen. Es trägt die Bezeichnung Rundschreiben Nr. 53/2003 und ist datiert auf den 17. November 2003; es gilt ausdrücklich nur für berichtspflichtige MFIs in Sachsen und Thüringen. Inhaltlich informiert es über geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Auslandsstatus der Banken und Depotstatistik. Es verweist auf die bereits im Rundschreiben Nr. 29/2003 angekündigte schrittweise Verlagerung der Datenaufbereitung für diese Erhebungen bis Ende 2004 von den Hauptverwaltungen auf die Zentrale der Bundesbank in Frankfurt am Main. Ab dem Berichtsmonat November 2003 ist die Hauptverwaltung Leipzig im Einreichungs- und Aufbereitungsverfahren der genannten bankstatistischen Erhebungen nicht mehr eingeschaltet. Berichtspflichtige mit Sitz in Sachsen und Thüringen werden angewiesen, Meldungen in Papierform einschließlich nachträglich erstellter Meldungen bei DTA-Partnern direkt an die Zentrale der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik, S 1..) nach Frankfurt zu senden. Das Rundschreiben enthält eine Übersicht der zuständigen Gruppen und Ansprechpartner in der Zentrale (u.a. S 100 für die monatliche Bilanzstatistik, S 101 für die Kreditnehmerstatistik, S 120 für den Auslandsstatus, S 11-3 für die Depotstatistik) samt Telefon- und Faxnummern. Eine Änderung in den fachlichen Meldepflichten wird nicht beschrieben; die wesentliche Neuerung betrifft ausschließlich die organisatorische Zuständigkeit und den Meldeweg.