Depotstatistik 2004 18.10.2004 Rundschreiben 46/2004
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 46/2004 der Deutschen Bundesbank-Zentrale an alle Kapitalanlagegesellschaften zur Depotstatistik 2004. Die Hinweise beziehen sich auf die Depotstatistik per Ende 2004 und die zugehörigen Richtlinien und Vordrucke, die über die Website der Bundesbank im Bereich Statistik / Meldewesen / Bankenstatistik / Depotstatistik abrufbar sind. Die Kapitalanlagegesellschaften müssen ausländische Wertpapierfonds in der Anlage WA in Spalte 70 nach Emittentenländern aufgegliedert melden, wobei die Summe der Länderwerte mit Zeile 999 übereinstimmen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass der frühere Länderschlüssel 006 (Großbritannien inkl. Guernsey, Jersey, Insel Man) seit 1. Januar 2003 aufgehoben ist und durch die neuen Schlüssel 106–109 für Vereinigtes Königreich, Guernsey, Jersey und Insel Man ersetzt wurde, die auch für die Depotstatistik Ende 2004 zu verwenden sind. Für Belgien und Luxemburg sind nur noch die neuen Länderschlüssel 017 (alt 102) und 018 (alt 104) zu verwenden. Die Depotstatistik per Ende 2004 wird hinsichtlich Meldeschema und Meldeform letztmalig in bisheriger Form abgewickelt und kann nicht über das Bundesbank-ExtraNet übermittelt werden. Die Hauptverwaltungen der Bundesbank sind nicht mehr in das Einreichungs- und Aufbereitungsverfahren der Depotstatistik-Meldungen eingeschaltet, die Meldungen sind direkt an die Deutsche Bundesbank – Zentrale, S 11-3, zu richten. Die Meldung zur Depotstatistik einschließlich der Anlage WA, wobei auch eine Fehlanzeige erforderlich ist, muss bis zum 28. Februar 2005 in einfacher Ausfertigung eingereicht werden.