MFI-Zinsstatistik Neue Verordnung der Europäischen Zentralbank zur MFI-Zinsstatistik 08.05.2009 Rundschreiben 14/2009

08.05.2009

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 14/2009 der Deutschen Bundesbank an die zur MFI-Zinsstatistik meldepflichtigen monetären Finanzinstitute. Das Schreiben datiert vom 8. Mai 2009 und bezieht sich auf die neue und geänderte EZB-Verordnung (EG) Nr. 290/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 63/2002 (EZB/2001/18) über von MFIs angewandte Zinssätze gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften. Es verweist auf die entsprechende Anordnung des Vorstands der Deutschen Bundesbank nach § 18 Bundesbankgesetz, veröffentlicht als Mitteilung Nr. 8003/2009 im Bundesanzeiger Nr. 73 am 15. Mai 2009. Die geänderten und zusätzlichen Angaben zur MFI-Zinsstatistik sind erstmals für den Berichtsmonat Juni 2010 ab Juli 2010 monatlich von den meldepflichtigen Instituten zu übermitteln. Die erweiterten Meldeanforderungen wurden in die bestehenden Meldeschemata eingearbeitet; Meldeschemata, überarbeitete Richtlinien und XML-Verfahrensbeschreibungen sind über den Pfad „Statistik > Meldewesen > Bankenstatistik > Neufassung der EZB-Verordnungen“ auf der Bundesbank-Website verfügbar. Die ab Juli 2010 einzureichenden zinsstatistischen Daten sowie etwaige Korrekturen sind ausschließlich über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank zu melden. Die Bundesbank bietet Information und Beratung über die funktionale E-Mail-Adresse [email protected] an und betreibt ein Informationsforum zur MFI-Zinsstatistik unter „Statistik > Meldewesen > Bankenstatistik > EWU-Zinsstatistik“. Die meldepflichtigen Institute werden aufgefordert, ihre bankstatistischen Berichtssysteme sowie ggf. Software-Anbieter und Rechenzentralen so vorzubereiten, dass die neuen Meldeschemata und der Meldetermin eingehalten werden können.