Bankenstatistik / Kundensystematik / Monatliche Bilanzstatistik 19.07.2018 Rundschreiben 57/2018

19.07.2018

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 57/2018 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, Kundensystematik und Monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Verbände und Software-Hersteller. Es bezieht sich auf die aktualisierte Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes (Stand Januar 2018 mit Zu- und Abgängen gegenüber 2017) und gilt für alle bankstatistischen Erhebungen einschließlich Monatlicher Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken (MFIs) und AnaCredit. Inhaltlich verlangt das Schreiben den Abgleich der Kundenkonten mit der Extrahaushalts-Liste, die im Excel-Format mit Bilanzstatistik-Positionen und Kundensystematik-Schlüsseln auf der Kundensystematik-Internetseite der Bundesbank bereitgestellt wird, und die entsprechende Umschlüsselung nach den Tabellenblättern „Zugänge“, „Abgänge“ und „Erläuterungen“. Die Neuzuordnungen sind erstmals zum Meldetermin September 2018 anzuwenden, wobei größere Veränderungen infolge der Umschlüsselung formlos an die genannten Fachbereichs-E-Mail-Adressen für die jeweiligen Statistiken zu melden sind. Zweitens wird auf die jährliche Meldung in der BISTA-Meldeposition HV22 450 hingewiesen, in der per 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion für Gesamtinstitut, Auslandsfilialen und Regionalstatistik auszuweisen ist (für September-Meldung mit Stand 31.07.2018). Meldepflichtig sind auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten mit technisch vorhandener, aber nicht genutzter Zahlungsfunktion, während Kreditkarten (einschließlich unechter und Prepaid-Kreditkarten sowie über Kreditkartensysteme abgerechnete Karten) und reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card explizit nicht zu melden sind. Es wird klargestellt, dass Doppelzählungen von Karten aufgrund routinemäßigen Austauschs oder technischer Mängel bei einem Karteninhaber zu vermeiden sind. Rechts- und Regelungsbezüge bestehen zu den „Allgemeinen Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik“, Statistische Sonderveröffentlichung 1, Januar 2018 (III. Allgemeine Ausweisregelungen – Debitkarten, Kreditkarten) sowie zum Bundesbank-Rundschreiben 80/2011.