Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) hier: Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 17.02.2020 Rundschreiben 12/2020

14.02.2020

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, speziell zur Monatlichen Bilanzstatistik (einschließlich Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung). Das Schreiben trägt die Bezeichnung Vordruck 1028 (PC) mit Stand 11.18, ist Rundschreiben Nr. 12/2020 vom 17. Februar 2020 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen von Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Gegenstand ist die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten, die für den Berichtsmonat Februar 2020 in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 der BISTA auszuweisen ist. Zu melden ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2019 beim meldepflichtigen Institut beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, getrennt nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, institutsintern bereits vorhandene Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenzahl auch für Zwecke der BISTA zu nutzen und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die betroffenen Meldepositionen sind wie in den Vorjahren im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldungseinreichung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet zu übermitteln. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfilialen und Gesamtinstitut.