Monatliche Bilanzstatistik - Mindestreserven 08.06.2009 Rundschreiben 16/2009
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik mit Bezug auf die Mindestreservepflicht. Das Rundschreiben trägt die Nummer 16/2009 und ist datiert auf den 8. Juni 2009; adressiert sind alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich informiert das Schreiben über die Zulassung der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Geschäftspartner für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems. Es wird ausgeführt, dass die EIB ab der Mindestreserve-Erfüllungsperiode vom 8. Juli 2009 bis zum 11. August 2009 als mindestreservepflichtiges Kreditinstitut im Euro-Währungsgebiet geführt wird. Für die Zwecke der Monatlichen Bilanzstatistik ist die EIB ab dem Meldetermin Mai 2009 als mindestreservepflichtiges Monetäres Finanzinstitut (MFI) im Euro-Währungsgebiet zu schlüsseln. Zuvor war die EIB im Sektor „ausländische finanzielle Unternehmen (Finanzierungsinstitutionen)“ klassifiziert und wird nun umgeschlüsselt. Die Bundesbank bittet die Institute, größere Veränderungen im Rechenwerk aufgrund dieser Umschlüsselung formlos per E-Mail an „[email protected]“ oder per Fax an 069 9566-502349 anzuzeigen. Als Rechts- und Hintergrundbezug wird die Entscheidung des EZB-Rats vom 7. Mai 2009 genannt, auf die Pressemitteilung der EZB vom gleichen Datum wird verwiesen.