Statistik über Investmentvermögen (alte Bezeichnung: Statistik über Investmentfonds) Informationen zur Beantragung der BBk-Instituts-ID sowie zu den Nutzungsmodalitäten des Allgemeinen Meldeportals Statistik für die Einreichung von Meldungen 12.03.2014 Rundschreiben 17/2014

12.03.2014

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 17/2014 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 14 Kapitalmarktstatistiken) zur Statistik über Investmentvermögen (vormals Statistik über Investmentfonds). Das Schreiben vom 12. März 2014 richtet sich an meldepflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete Investmentgesellschaften und bezieht sich auf die Erweiterung des Berichtskreises und des Erhebungsschemas ab Berichtsmonat Dezember 2014. Inhaltlich erläutert es die fachliche Erstregistrierung zur Beantragung der fünfstelligen BBk-Instituts-ID, die Nutzung bisheriger KAG-Nummern für bereits registrierte Meldepflichtige sowie die Rolle beauftragter Dritter bei der Meldeeinreichung. In Anlage 1 und dem zugehörigen Formular werden Fristen (Einreichung des Registrierungsantrags bis 30. April 2014, Rückmeldung der BBk-Instituts-ID bis Ende Mai 2014) sowie die erforderlichen Angaben zur meldepflichtigen Gesellschaft und zu etwaigen Dritteinreichern konkretisiert. Anlage 2 beschreibt die Nutzungsmodalitäten des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS) und regelt, welche Meldungen über das AMS eingereicht werden können, insbesondere Meldevordrucke 10389 und 10390 (allgemeine Angaben) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die monatlichen Meldungen mit den Meldevordrucken 10391 und 10392. Das Rundschreiben verweist auf weitergehende Informationen und technische Unterlagen zum geänderten Berichtsrahmen auf der Homepage der Bundesbank im Bereich Meldewesen > Bankenstatistik > Statistik über Investmentfonds > Statistik über Investmentvermögen ab Berichtsmonat Dezember 2014. Neu eingeführt bzw. konkretisiert werden die Pflicht zur Erstregistrierung für neue Meldepflichtige, die Umstellung auf die BBk-Instituts-ID, die Möglichkeit der AMS-Nutzung in ausgewählten Fällen und der Zeitplan für Testeinreichungen im Spätherbst 2014.