Mindestreserven 29.10.2008 Rundschreiben 34/2008
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Thematik der Mindestreserven. Es bezieht sich auf die Verordnung (EZB/2008/10) der Europäischen Zentralbank vom 22. Oktober 2008, die die Verordnung EZB/2003/9 vom 12. September 2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht ändert. Adressaten sind alle Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet, die von der Mindestreservepflicht betroffen sind. Inhaltlich werden Änderungen bei den Freistellungsmöglichkeiten von Instituten von der Mindestreserve durch die EZB (Artikel 2 der Verordnung EZB/2003/9) beschrieben. Ferner enthält die Verordnung klarstellende Änderungen zur Laufzeit von reservepflichtigen Verbindlichkeiten (Artikel 3 und 4 der Verordnung EZB/2003/9). Es wird eine automatische Befreiung von Einzelmeldungen zur Mindestreservebasis gemäß Artikel 10 Absatz 6 bei konsolidierter Meldung der Mindestreservebasis (Artikel 11 der Verordnung EZB/2003/9) eingeführt. Zudem wird das EZB-Direktorium durch den EZB-Rat ermächtigt, Entscheidungen über Übergangsregelungen für die Mindestreserve im Falle der Erweiterung des Euro-Währungsgebietes zu treffen (neuer Artikel 13a der Verordnung EZB/2003/9). Das Rundschreiben trägt das Datum 29. Oktober 2008 und die Nummer 34/2008 und verweist die Institute auf die beigefügte EZB-Verordnung als Anlage.