Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Erinnerungsmeldung zur Vollständigkeit und Pflicht zur Angabe des Einreichers 25.02.2021 Rundschreiben 10/2021

25.02.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 10/2021 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Bankenstatistik/Kreditdatenstatistik AnaCredit) an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Verbände und Software-Hersteller. Das Schreiben datiert vom 25. Februar 2021 und gilt für berichtspflichtige Institute der Kreditdatenstatistik (AnaCredit) im Inland, insbesondere für Meldungen über das ExtraNet der Bundesbank. Inhaltlich regelt es die Pflicht zur Mitteilung aller Personen/Einheiten, die Vertrags­partner-Stamm- und Kreditdatenmeldungen einreichen (Zurechnungserklärung), einschließlich der Angabe der Sender/ID in den Kopfdaten und der ExtraNet-Registrierung des Einreichers. Es beschreibt die technische Validierungsregel DN0061_DE, die ab 01.04.2021 prüft, ob die Einreichung über den ExtraNet-Zugang eines berechtigten, der Bundesbank bekannten Einreichers erfolgt, andernfalls wird die komplette Datei abgelehnt. Das Rundschreiben verweist auf das Formular „Zurechnungserklärung AnaCredit-BBk und RIAD-BBk“ auf der AnaCredit-Homepage sowie auf die zu nutzenden E-Mail-Adressen und die Post-/Faxanschrift der Bundesbank (RIAD S 15) für die Übermittlung. Im zweiten Teil führt es die neue Rückmeldungsart „Erinnerungsmeldung“ zur Vollständigkeit ein, die aus der Anwendung AnaCredit-BBk erzeugt wird (Dateiname acrm_{BLZ}_{Meldeperiode}.xml.zip) und unvollständige Kreditdatenmeldungen kennzeichnet. Rechtsgrundlage sind die Verordnung (EU) Nr. 2016/867 sowie die Mitteilung Nr. 8001/2020 der Deutschen Bundesbank; zusätzlich wird auf das Validierungshandbuch (Kapitel 2.5.2 und 4.5) und die Technische Spezifikation (Version 2.2) verwiesen. Die Erinnerungsmeldung verwendet Validierungsfehler wie EC0010 (fehlende Templates T1M, T2M, T2Q) und EC0020_DE (fehlende dynamische Kreditdaten zu bestimmten Templates) und ersetzt ab Meldestichtag 30.09.2021 die bislang per E-Mail versandten individuellen Aufforderungen. Nach Erhalt einer Erinnerungsmeldung muss der Berichtspflichtige innerhalb von 3 Geschäftstagen die Erst- bzw. Korrektureinreichung der fehlenden Templates vornehmen oder bei Fristproblemen die Bundesbank unter [email protected] informieren. Der Anhang enthält eine Muster-Zurechnungserklärung, mit der ein Institut Meldungen und Rückmeldungen, die über ein (Verbands-)Rechenzentrum oder einen Dienstleister im ExtraNet-Verfahren übermittelt werden, als verbindlich anerkennt und die Identifikationsnummer (Banknummer) sowie Institutsdaten angibt.