Bankenstatistik Neue Meldedaten in der monatlichen Bilanzstatistik per Dezember 2002: Erläuterungen zur korrekten Darstellung in den Meldebögen 27.02.2003 Rundschreiben 14/2003
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik mit Erläuterungen zur Darstellung neuer Meldedaten in der monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben trägt die Bezeichnung Rundschreiben 14/2003, ist vom 27.02.2003 datiert und bezieht sich auf neue Meldeanforderungen ab dem Berichtsmonat Dezember 2002 für meldepflichtige Kreditinstitute. Inhaltlich werden die korrekte Erfassung und Darstellung bestimmter Positionen in den Meldebögen (Monatliche Bilanzstatistik, z.B. Formulare mit K[0K47R- und `[K747[0]-Kennzeichnungen) sowie die technischen Kennungen und Prüfpfade erläutert. Es werden ausführlich Formalprüfungen und Konsistenzregeln beschrieben, etwa zu den Positionen 5[0/4A7MN, K4/47K471, c[N030RK=/3 sowie zu Spezialfällen mit Korrektur- und Ergänzungsmeldungen. Das Rundschreiben verweist auf interne Prüfkennziffern (z.B. JJ>, J9J, 9>>?, Kombinationen wie J9>d>J usw.), die die Bundesbank in den Validierungsprozessen der Bilanzmeldungen verwendet. Mehrere Passagen betreffen die Behandlung von Korrekturen (z.B. „Korrekturmeldung“, „Ergänzungsmeldung“) und beschreiben, wie geänderte Werte in bereits übermittelten Monatsbilanzen zu kennzeichnen und technisch zu übermitteln sind. Es werden spezifische Regeln für die Aggregation, Plausibilisierung und Summenbildung von Bilanzpositionen festgelegt, einschließlich Anforderungen an die Übereinstimmung zwischen Detail- und Sammelpositionen. Das Dokument stellt klar, dass die neuen Meldedaten und Prüfregeln ab dem Berichtsmonat Dezember 2002 verbindlich anzuwenden sind und dass die Institute ihre Meldesoftware auf die beschriebenen Prüf- und Kennzeichnungslogiken anzupassen haben.