Bankenstatistik 11.07.2005 Rundschreiben 26/2005
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 26/2005 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen und Softwareanbieter. Das Schreiben datiert vom 11. Juli 2005 und betrifft insbesondere die vierteljährliche Kreditnehmerstatistik (VJKRE) sowie die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) von Banken im Inland. Im ersten Teil wird die definitorische Abgrenzung der Kredite an Handwerksbetriebe für die VJKRE-Positionen V2 108 und V4 108 an die geänderte Handwerksordnung (HwO-neu, Anlagen A und B Abschnitt 1) angepasst, einschließlich der Eintragung in Handwerksrolle bzw. Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke. Es werden mehrere rechtliche Grundlagen genannt, u. a. das „Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ (BGBl 2003 Teil I Nr. 66) und einschlägige Paragrafen der Handwerksordnung (z. B. § 1, § 18). Die neue Definition für die Position „Handwerk“ in der VJKRE ist ab dem Berichtsmonat Dezember 2005 für die Tabellen V2 und V4, Zeile 108 anzuwenden, wobei für Übergangszeiten bilaterale Absprachen mit dem Zentralbereich Statistik möglich sind. Im zweiten Teil wird klargestellt, dass Bewertungskorrekturen in der VJKRE gemäß Vordruck VAB so mit der BISTA abzugleichen sind, dass die gemeldete Quartalssumme der Summe der drei BISTA-Berichtsmonate entspricht. Im dritten Teil wird die jährliche Meldung in der BISTA-Position HV22/450 erläutert, wonach jeweils zum 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion auszuweisen ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kreditkarten sowie reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card in dieser Meldung HV22/450 nicht zu berücksichtigen sind.