Bankenstatistik – Kreditnehmerstatistik hier: Änderung von Meldepflichten 16.07.2026 Rundschreiben 42/2026
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, speziell zur Kreditnehmerstatistik, gerichtet an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Rundschreiben trägt die Nummer 42/2026, ist datiert auf den 16. Juli 2026 und verweist auf die Bundesbank-Mitteilung Nr. 04/2026. Inhaltlich informiert das Schreiben darüber, dass die vierteljährliche Erhebung zur Kreditnehmerstatistik zum 1. Oktober 2026 eingestellt wird. Meldepflichtige Institute werden aufgefordert, letztmalig im Oktober 2026 eine Meldung für das dritte Quartal 2026 einzureichen, einschließlich etwaiger Korrekturmeldungen. Die Bundesbank betont die Bedeutung der bisherigen Veröffentlichungen zur Kreditnehmerstatistik für viele Nutzende innerhalb der Kreditwirtschaft. Als Folge der Einstellung der Kreditnehmerstatistik arbeitet die Bundesbank an Nachfolgepublikationen auf Basis alternativer statistischer Erhebungen wie AnaCredit und BISTA. Diese neuen Publikationen sollen nach der Einstellung der Kreditnehmerstatistik veröffentlicht werden, um die Informationsversorgung fortzuführen.