Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) (inkl. Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten 16.07.2014 Rundschreiben 43/2014
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 43/2014 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, S 10) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) einschließlich Gesamtinstitutsmeldung. Das Schreiben vom 16. Juli 2014 richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften und betrifft die jährliche Meldung der Anzahl im Umlauf befindlicher Bankkundenkarten. Es wird darauf hingewiesen, dass in der BISTA-Meldeposition HV22 450 einmal jährlich per 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion zu melden ist, einschließlich ggf. in der Gesamtinstitutsmeldung und für Auslandsfilialen. Zu den meldepflichtigen Karten zählen ausdrücklich auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten, bei denen die technisch vorhandene Zahlungsverkehrsfunktion nicht genutzt wird. Nicht zu melden sind unter anderem Kreditkarten, einschließlich unechter Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und Karten, die über ein Kreditkartensystem abgerechnet werden können, sowie reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card. Das Rundschreiben verweist auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1, Januar 2014 („Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik“, Abschnitt III. Allgemeine Ausweisregelungen – Debitkarten, Kreditkarten) als rechtliche bzw. methodische Grundlage. Zudem wird auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011 verwiesen, das weitere Regelungen zu Kreditkarten enthält. Die Bundesbank verlangt, dass Doppelzählungen von Karten aufgrund regelmäßigen Austauschs (z. B. Routineaustausch oder technischer Mangel) bei demselben Karteninhaber vermieden werden.