Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit bis zu vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen 23.02.2015 Rundschreiben 10/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 10/2015 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 15, an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Bilanzstatistik. Das Schreiben vom 23. Februar 2015 regelt Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit bis zu vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen, und bezieht sich auf Meldetermine im Jahr 2015. Konkret wird festgelegt, dass der Y1-Meldebogen für die Berichtsperiode 1. November 2014 (Ultimo 31. Oktober 2014) bis 31. Januar 2015 spätestens am 26. Februar 2015 um 15:30 Uhr über das elektronische Meldeportal AMS einzureichen ist. Die weiteren Einreichungsfristen für GLRG-Meldetermine 2015 sind in der ersten Zeile des „Zeitplans für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) im Jahr 2015“ (abrufbar über www.bundesbank.de/glrgs) aufgeführt. Banken, die am 3. GLRG teilnehmen möchten, ohne an einem der ersten beiden Geschäfte teilgenommen zu haben, müssen zum genannten Termin Bilanzdaten für alle in den Rundschreiben Nr. 45/2014, 51/2014 und 62/2014 genannten Meldetermine sowie den aktuellen Meldetermin fristgerecht einreichen. Die Änderungen in der Abstimmung zwischen dem Meldeschema Y1 und der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) infolge der Umstellung der BISTA per Dezember 2014 werden in der aktualisierten Anlage 2 zu Rundschreiben 45/2014 erläutert. Durch die Neufassung der monatlichen Bilanzstatistik erforderliche Umklassifizierungen sind in Zeile 325 des Meldeschemas Y1 des aktuellen Meldetermins auszuweisen. Forderungen an Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE), die seit dem Berichtstermin 12/2014 in den neuen BISTA-Anwahlpositionen „Kredite für den Wohnungsbau“ (Anlage B4 Zeile 132 bzw. 232) zu melden sind, müssen entsprechend in dieser Y1-Position berücksichtigt werden.