Bankenstatistik – Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) 18.07.2024 Rundschreiben 53/2024

18.07.2024

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Bankenstatistik) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA). Das Rundschreiben trägt die Nummer 53/2024, ist datiert auf den 18. Juli 2024 und richtet sich an Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich betrifft es zum einen die BISTA-Meldeschemata B6 und B6B „Monatliche Ergänzungsmeldung über Forderungen nach Ursprungslaufzeit, Restlaufzeit und Zinsanpassung“ und zum anderen den Hauptvordruck Blatt 3 (HV21). Für Banken (MFIs) werden die Meldepositionen der Spalte 05 („Buchforderungen … mit einer Ursprungslaufzeit von über 2 Jahren“) in den Meldeschemata B6 (Stände) und B6B (Bewertungskorrekturen) letztmalig zum Berichtstermin 2024-09 gemeldet und ab 2024-10 gesperrt. Beim Meldeschema HV21 wird ab dem BISTA-Berichtstermin 2024-10 für die Position HV21.313 der Wortlaut aus Rundschreiben Nr. 13/2024 („Anpassung der Ausweislogik …“) übernommen und die Positionsbezeichnung von „abzüglich ausgewiesener Verlust“ zu „abzüglich Nettofehlbetrag des vorangegangenen Geschäftsjahres und Verlustvortrag“ geändert. Die ab 2024-10 gültigen Meldeschemata (HV21, HV22, B6, B6B) sowie eine aktualisierte Version der Formalprüfungen werden als Anlage beigefügt und zusätzlich im Bereich Service > Meldewesen > Bankenstatistik auf der Bundesbank-Website bereitgestellt. Ab dem Berichtstermin 2024-10 stehen diese Dokumente auch im Formular-Center unter „Formulare zur monatlichen Bilanzstatistik: Inländische Banken (MFIs) und ihre Auslandsfilialen“ zur Verfügung. Das Rundschreiben weist darauf hin, dass gegenüber Rundschreiben Nr. 13/2024 keine abweichenden Regelungsinhalte beabsichtigt sind und dass HV21 (10.2024) sowie B6 (10.2024, analog B6B) mit farblich hervorgehobenen Änderungsmarkierungen veröffentlicht werden.