Monatliche Bilanzstatistik - Mindestreserven 15.10.2010 Rundschreiben 36/2010
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 36/2010 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik mit Schwerpunkt Mindestreserven, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 15. Oktober 2010 und bezieht sich auf die Einführung des Euro in Estland zum 1. Januar 2011 sowie auf deren Auswirkungen auf das Mindestreservesystem des Eurosystems. Inhaltlich beschreibt es Übergangsregelungen, nach denen Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in Estland für bestimmte Mindestreserve-Erfüllungsperioden von der Mindestreservebasis abgezogen werden können, auch wenn diese Institute noch nicht in der in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung EZB/2003/9 genannten Liste geführt sind. Es wird erläutert, dass Banken vorbehaltlich des Inkrafttretens der EZB-Entscheidung für die Berichtsmonate Oktober und November 2010 das in Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik (Reserve-Soll zum Stand 31. Oktober bzw. 30. November 2010) zu meldende Reserve-Soll anpassen können. Gleichzeitig wird festgelegt, dass der Euro-Beitritt Estlands in den Hauptvordrucken und übrigen Anlagen der monatlichen Bilanzstatistik erst ab dem Berichtsmonat Dezember 2010 nachvollzogen wird, wodurch für Oktober und November 2010 Abweichungen zwischen Anlage H und den übrigen Vordrucken entstehen. Das Rundschreiben weist darauf hin, dass eine formale Abstimmung der betroffenen Positionen erst wieder ab dem Berichtsmonat Dezember 2010 möglich ist. Es verweist auf eine noch ausstehende EZB-Entscheidung und kündigt ein weiteres Rundschreiben zum Inkrafttreten und zur Anwendbarkeit der beschriebenen Regelungen an. Instituten, die von der beschriebenen Option Gebrauch machen wollen, wird eine Anzeigepflicht per E-Mail an die Adresse „[email protected]“ auferlegt.