Bilanzstatistik Monatliche Bilanzstatistik, Mindestreserven 30.12.2003 Rundschreiben 67/2003

30.12.2003

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 67/2003 der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Bankenstatistik, mit beigefügter Anlage H (Blatt 2) zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Rundschreiben ist datiert auf den 30. Dezember 2003 und gilt für meldende Kreditinstitute (einschließlich Bausparkassenvarianten) im Rahmen der inländischen Monatsstatistik und der Mindestreserveberechnung. Inhaltlich wird die Anlage H (Blatt 2) zur Monatlichen Bilanzstatistik geändert, insbesondere die Zusatzerhebungen für Mindestreservezwecke zur Berechnung des Reserve-Solls mit den Positionen 210, 220, 230, 240, 250, 260, 270 und 280 sowie detaillierten Verweisen auf Anlagen C1, D1, F1, F2, HV22 und weitere H-Positionen. Die bisherigen Pauschbetragspositionen für Inhaberschuldverschreibungen (ohne Inhabergeldmarktpapiere) H25203 und Inhabergeldmarktpapiere H25303 werden zu einer Position „pauschaler Betrag für Inhaberschuldverschreibungen (einschl. Inhabergeldmarktpapiere) gemäß EZB-Vorgabe“ (H25203) zusammengefasst, während H25303 blockiert wird. Rechtsgrundlage ist die Neufassung der Mindestreserveverordnung der Europäischen Zentralbank, Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 (EZB/2003/9), mit ausdrücklichen Verweisen u. a. auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2 sowie auf die von EZB/Bundesbank veröffentlichten Kalender zur Erfüllungsperiode. Die geänderte Anlage H (Blatt 2) ist erstmals für den Meldetermin Januar 2004 einzureichen, wobei für eine Übergangsfrist von einem halben Jahr Meldungen noch im bisherigen Format akzeptiert werden. Im zweiten Teil des Rundschreibens wird auf die Einführung eines einheitlichen XML-Formats (XMW) für bankstatistische Meldungen hingewiesen, das über das Bundesbank-ExtraNet genutzt werden soll und ab Januar 2005 für Meldungen per Dezember 2004 obligatorisch wird. Das einheitliche XML-Format für die bankstatistischen und bankenaufsichtlichen Meldungen steht auf der Website der Bundesbank zum Herunterladen bereit, und Ansprechpartner für Fragen zum elektronischen Meldewesen werden mit Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen benannt.