Rundschreiben Nr. 48/2020 Bankenstatistik - Neufassung der EZB-Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (MFI) - Aktueller Stand des Projekts Fortschrittsbericht, 23.07.2020 23.07.2020 Rundschreiben 48/2020
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Bankenstatistik) an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Es trägt die Bezeichnung Rundschreiben Nr. 48/2020 vom 23. Juli 2020 und bezieht sich auf die Monatliche Bilanzstatistik und die Neufassung der EZB-Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33). Inhaltlich informiert es über den aktuellen Stand des Projekts zur Neufassung dieser EZB-Verordnung und den damit verbundenen Anpassungen der Bundesbank-Meldeschemata für die Bankenstatistik. Es wird erläutert, dass sich der ursprünglich von der EZB für das Frühjahr 2020 vorgesehene Termin zur Verabschiedung der Änderungsverordnung aufgrund der Covid-19-Krise voraussichtlich auf den Herbst 2020 verschiebt. Nach Verabschiedung der EZB-Verordnung kündigt die Bundesbank eine ergänzende Bundesbank-Anordnung an, welche die Anforderungen der Verordnung einschließlich der relevanten Meldeformate konkretisieren soll. Das Rundschreiben weist darauf hin, dass sich der erstmalige Meldetermin nach den überarbeiteten Bundesbank-Meldeschemata voraussichtlich auf Anfang 2022 verschiebt (statt des ursprünglich geplanten Berichtsmonats April 2021). Abschließend verweist das Schreiben auf weiterführende Informationen zum Umsetzungsprozess in Deutschland auf der Internetseite der Bundesbank unter einem konkret genannten Link.