Monatliche Bilanzstatistik – Mindestreserven 12.12.2011 Rundschreiben 77/2011

12.12.2011

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Monatlichen Bilanzstatistik und den Mindestreserven. Das Rundschreiben Nr. 77/2011 datiert vom 12. Dezember 2011 und richtet sich an inländische meldepflichtige Institute im Rahmen der BISTA. Inhaltlich wird die Absenkung des Mindestreservesatzes von 2 % auf 1 % erläutert und deren Umsetzung in der Monatlichen Bilanzstatistik beschrieben. Es wird festgelegt, dass das Mindestreserve-Soll für die am 18. Januar 2012 beginnende Mindestreserve-Erfüllungsperiode auf Basis der BISTA-Daten des Meldemonats November 2011 zu berechnen ist. Die Institute werden angewiesen, für den Meldemonat November 2011 die Positionen H270/03 und H280/03 der BISTA-Anlage H unter Verwendung des neuen Satzes von 1 % neu zu berechnen und diese ausschließlich per Fax einzureichen. Weiter wird bestimmt, dass der neue Mindestreservesatz von 1 % für die Berechnung des Mindestreserve-Solls in Anlage H ab dem Meldemonat Dezember 2011 bis auf Weiteres in den regulären BISTA-Meldungen anzuwenden ist. Das Rundschreiben verweist auf die am 8. Dezember 2011 vom Rat der Europäischen Zentralbank beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Kreditvergabe und der Liquidität des Euro-Geldmarktes.