Bankenstatistik: Monatliche Bilanzstatistik - Auslandsstatus der Banken (MFI) - MFI-Zinsstatistik Anordnung neuer Meldeanforderungen nach §18 Bundesbankgesetz 07.05.2014 Rundschreiben 30/2014

07.05.2014

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben (Nr. 30/2014) der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Bankenstatistik (Monatliche Bilanzstatistik, Auslandsstatus der Banken, MFI-Zinsstatistik). Es verweist auf die Bundesbank-Mitteilung Nr. 8002/2014 vom 9. April 2014, in der die Anordnungen für diese Erhebungen neu gefasst wurden, und nennt die Bereitstellung der endgültigen Meldeanforderungen auf der Website der Bundesbank. Inhaltlich werden u. a. folgende Änderungen gegenüber den zuvor veröffentlichten Meldeschemata-Entwürfen genannt: keine Überarbeitung der Meldeschemata zur Kreditnehmerstatistik und zu den bankstatistischen Regionalergebnissen, Entfall der geplanten Anlage L2, Einschränkung der Erhebung von Buchungsständen vor Abzug von Einzelwertberichtigungen auf HV11 Position 060/070 und aggregierte Angaben auf den Anlagen O1 und Q1. Die neuen Meldeanforderungen sind erstmals im Januar 2015 für den Berichtsmonat Dezember 2014 zu erfüllen. Als Grund für die Reduzierung bzw. Zurückstellung von Teilen der ursprünglich geplanten Meldeanforderungen wird der EZB-Beschluss EZB/2014/6 (Analytical Credit Dataset, AnaCredit) genannt, der vorbereitende Maßnahmen zur Erhebung granularer Kreditdaten vorsieht und bis Ende 2016 harmonisierte Daten verlangt. Das Rundschreiben betont, dass die im Anhang des EZB-Beschlusses genannten Details nur als grober Anhaltspunkt für den zu erwartenden Meldeumfang dienen und kündigt weitere Informationen zum Projektfortgang an. Ferner wird die Bundesbank-Mitteilung Nr. 8004/2014 vorgestellt, die die Zugriffsrechte von Bundesbank und BaFin auf MFI-Zinsstatistik-Einzeldaten regelt, ohne Meldeinhalte oder Meldekreis zu ändern und ohne Handlungsbedarf für Meldepflichtige zu begründen.