Bankenstatistik – Monatliche Bilanzstatistik 09.02.2024 Rundschreiben 13/2024

08.02.2024

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Rundschreiben (Nr. 13/2024) zur Bankenstatistik, konkret zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA), adressiert an Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es gilt ab unterschiedlichen Berichtsterminen (u. a. 2024-02 und 2024-10) und betrifft sowohl Inlands-, Auslandsfilial- (AUSFI) als auch Gesamtinstitutsmeldungen (GESAMT) der meldepflichtigen Institute. Inhaltlich werden die Ausweislogik und Richtlinientexte für eigenkapital- und eigenkapitalnahe Positionen in den BISTA-Hauptvordrucken HV11, HV21 und HV22 (z. B. Positionen 175, 250, 260, 300, 310–313, 325, 326, 339, 481, 509, 510, 514, 515, 521) überarbeitet und das Buchungsstandsprinzip („Stand der Bücher“) als zentrales Ausweisprinzip festgeschrieben. Es werden neue Begriffe und Abgrenzungen eingeführt wie „Nettofehlbetrag des vorangegangenen Geschäftsjahres“ (HV21/313), „Nettoüberschuss des vorangegangenen Geschäftsjahres“ (HV22/510), eine geänderte Behandlung von Gewinnvorträgen (HV22/514) sowie eine neue Struktur und Version des Vordrucks HV22 (Version 2024-10 statt 2022-01). Rechtlich und fachlich verweist das Rundschreiben u. a. auf die EZB-Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und MFIs (EZB/2021/2; Verordnung (EU) 2021/379), auf HGB-Vorschriften (§§ 340e, 340f, 340g HGB), Art. 31 Abs. 2 Satz 2 EGHGB und § 24 RechKredV sowie auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“. Für den BISTA-Berichtsmonat 2024-02 ist in den Positionen HV22/472 und HV22/473 die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2023 Beschäftigten (nach Vollzeitäquivalenten und Köpfen) zu melden, einschließlich der entsprechenden AUSFI- und GESAMT-Teilmeldungen. Ebenfalls für den Berichtsmonat 2024-02 ist die Anwahlposition HV22/523 „Fiktives Cash-Pooling (FCP)“ für Banken (MFIs) mit einer Kennziffer zum Referenztermin 2023-12 auszufüllen, auf deren Basis eine Meldepflicht für die BISTA-Meldeschemata M1, M1B und M2 im Jahr 2025 bestimmt wird. Das Rundschreiben informiert außerdem über die Einstellung des postalischen Versands bankstatistischer Bundesbank-Rundschreiben und verweist auf die Online-Bereitstellung sowie die Möglichkeit zur Newsletter-Anmeldung „Bankenstatistik“. Neu bzw. geändert sind insbesondere die Geltung der überarbeiteten EKnahen Ausweislogik ab Berichtstermin 2024-10, die Definition und Zuordnung von Pauschalwertberichtigungen und stillen Vorsorgereserven (HV21/300, HV22/339, HV22/481) sowie die Abschaffung komplexer, jahresabschlussbezogener Zuordnungskriterien zugunsten einer konsequenten Orientierung am Buchungsstandsprinzip.