Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen - Information über technische Umsetzungsfragen des Projekts - 23.07.2014 Rundschreiben 45/2014
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) vom 23. Juli 2014 zur Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben (Rundschreiben Nr. 45/2014) betrifft Banken (MFIs) im Euroraum, die direkt oder indirekt über GLRG-Gruppen an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs/TLTROs) mit vierjähriger Laufzeit teilnehmen; die zugehörigen Anlagen Y1 und die Formalprüfungen stehen mit Stand Ende 7.2014 bzw. Stand 21.7.2014. Inhaltlich regelt das Rundschreiben die Berichtspflichten und das Meldeschema Y1 (Blätter 1 und 2) für Buchforderungen und Wechselkredite an nichtfinanzielle (sonstige) Unternehmen und Privatpersonen (ohne Wohnungsbaukredite), inkl. Positionen 100–430 mit diversen Unterpositionen (z.B. 110, 120, 200, 300, 311–317, 320–325, 410–422) und Kennziffern 901–906. Die technischen Umsetzungsfragen umfassen die Pflicht zur Abgabe des Meldeschemas Y1 nur durch GLRG-Teilnehmer, besondere Regelungen für GLRG-Gruppen (separate Meldungen für jedes Gruppenmitglied, inkl. ausländischer Mitglieder, sowie eine aggregierte Meldung durch das Leitinstitut) und die Abgrenzung von BISTA-basierten Teilmengen gegenüber hausintern zu berechnenden Eigendaten. Rechts- und Regelungsbezüge werden u.a. zur EZB-Verordnung über die Bilanz der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33 bzw. EZB/2008/32), zum „Manual on MFI balance sheet statistics“, zu den „Guidelines for completing the reporting template“ sowie zur Bundesbank-Mitteilung Nr. 8002/2014 hergestellt; außerdem werden GLRG-Informationen über die Bundesbank-Website (Offenmarktgeschäfte, GLRGs) referenziert. Die Anlage 2 enthält detaillierte Formalprüfungen und Plausibilitätsgleichungen (Y1_intern und Y1_BISTA) für das Meldeschema Y1, inkl. zahlreicher Abgleichformeln zur monatlichen Bilanzstatistik BISTA (Anlagen B1, B3, B4, P1, Q1, O1, O2 sowie Bausparkassen-spezifische BAUSP-Schemata), mit Unterscheidungen zwischen Zeiträumen bis BISTA/BAUSP 11.2014 und ab BISTA 12.2014. Als Frist wird festgelegt, dass das Meldeschema Y1 für die Zeiträume 1.5.2013–30.4.2014 (Kennziffer 906=12, „Stand Ende“=4.2014) und 1.5.2014–31.7.2014 (Kennziffer 906=3, „Stand Ende“=7.2014) spätestens bis zum 28. August 2014, 15:30 Uhr, auf einem noch zu präzisierenden Einreichungsweg bei der Bundesbank einzureichen ist; verspätete Einreichungen sind ausgeschlossen. Neu bzw. besonders hervorgehoben sind die Einführung des speziellen Meldeschemas Y1 außerhalb der regulären BISTA, die Anforderung einer frühzeitigen Interessensbekundung der Institute über den GLRG-Antwortbogen (OMTOS-Ansprechpartner) und die optionalen Ausweispositionen (Y1.130/01, /02 und Y1.430/01, /02), deren Nutzung die Anwendbarkeit der Plausibilitätsprüfungen einschränkt.