Monatliche Bilanzstatistik – Mindestreserven 28.10.2013 Rundschreiben 64/2013

28.10.2013

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 64/2013 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 15, zur Monatlichen Bilanzstatistik und zum Thema Mindestreserven. Das Schreiben ist datiert auf den 28. Oktober 2013 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich informiert es über die Auswirkungen der Euro-Einführung in Lettland zum 1. Januar 2014 auf das Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank (EZB) und die Meldepraxis in der monatlichen Bilanzstatistik. Es wird der EZB-Beschluss ECB/2013/41 vom 22. Oktober 2013 erwähnt, der auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 (EZB/2003/9), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1358/2011 (EZB/2011/26), die Auferlegung einer Mindestreservepflicht nach Einführung des Euro in Lettland regelt. Den Instituten in anderen EWU-Mitgliedstaaten wird für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden 11.12.2013–14.01.2014 und 15.01.2014–11.02.2014 erlaubt, Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in Lettland von ihrer Mindestreservebasis abzuziehen, auch wenn diese lettischen Institute noch nicht in der offiziellen EZB-Liste gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung EZB/2003/9 geführt sind. Für die Berichtsmonate Oktober und November 2013 können Meldepflichtige in Anlage H zur Monatlichen Bilanzstatistik Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in Lettland bei der Berechnung des Reserve-Solls abziehen, während natürliche und juristische Personen mit Sitz in Lettland in den übrigen Vordrucken erst ab Berichtsmonat Dezember 2013 der EWU zuzuordnen sind. Hierdurch werden für Oktober und November 2013 Abweichungen zwischen den in Anlage H und den übrigen Vordrucken gemeldeten Beträgen in Kauf genommen, und eine formale Abstimmung der betroffenen Positionen ist erst ab Berichtsmonat Dezember 2013 wieder möglich. Die Nutzung dieser Option ist der Bundesbank kurz per E-Mail an [email protected] anzuzeigen, und es wird auf eine entsprechende EZB-Pressemitteilung verwiesen, die auf der Internetseite der Bundesbank abrufbar ist.