Bankenstatistik / Kundensystematik / Monatliche Bilanzstatistik 19.07.2018 Rundschreiben 57/2018

19.07.2018

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 57/2018 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich S 14-1) zur Bankenstatistik, Kundensystematik und Monatlichen Bilanzstatistik. Es bezieht sich auf alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller und gilt u. a. für die monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken und AnaCredit. Die Bundesbank informiert über die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte aktualisierte Liste der Extrahaushalte (Stand Januar 2018) mit Zu- und Abgängen gegenüber 2017, ergänzt um Bilanzstatistik-Positionen und Kundensystematik-Schlüssel, abrufbar als Excel-Datei auf der Kundensystematik-Internetseite. Institute werden verpflichtet, ihre Kundenkonten mit dieser Extrahaushalte-Liste abzugleichen, erforderliche Umschlüsselungen anhand der Tabellenblätter „Zugänge“ und „Abgänge“ vorzunehmen und die Neuzuordnungen erstmals zum Meldetermin September 2018 für alle betroffenen bankstatistischen Erhebungen anzuwenden. Es werden funktionale E-Mail-Adressen der zuständigen Fachbereiche für Meldungen größerer Veränderungen einzelner Positionen und für Rückfragen zu Extrahaushalten (u. a. statistik-S100, statistik-S120, kreditnehmerstatistik, zinsstatistik, wp-invest-statistik, anacredit-stammdaten, kundensystematik) genannt. Das Rundschreiben erinnert zudem an die Pflicht, in der BISTA-Meldeposition HV22 450 einmal jährlich per 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion auszuweisen, einschließlich in Meldungen für Gesamtinstitut, Auslandsfilialen und Regionalstatistik. Es stellt klar, dass auch vorübergehend gesperrte Karten und Karten mit ungenutzter, aber technisch vorhandener Zahlungsfunktion meldepflichtig sind, während u. a. Kreditkarten (einschließlich unechter, Prepaid- und über Kreditkartensysteme abgerechneter Karten) sowie reine Legitimationskarten wie HBCI-Cards nicht zu melden sind. Verwiesen wird auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 (Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik, Stand Januar 2018, Abschnitt zu Debit- und Kreditkarten) sowie auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011 als rechtlich-inhaltliche Grundlage und zur weiteren Auslegung. Die Bundesbank fordert die Institute auf, Doppelzählungen von Karten (z. B. durch routinemäßigen Kartenaustausch) zu vermeiden und etwaige Terminprobleme bei der Umsetzung der Neuzuordnungen der Extrahaushalte der Bundesbank mitzuteilen.