Bankenstatistik / Bilanzstatistik hier: Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III bzw. TLTRO-III) mit zweijähriger Laufzeit teilnehmen möchten 20.08.2019 Rundschreiben 51/2019
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein bankstatistisches Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 14-1) mit technischen und inhaltlichen Vorgaben zur Teilnahme von Banken an den GLRG-III-/TLTRO-III-Geschäften. Das Rundschreiben Nr. 51/2019 vom 20. August 2019 richtet sich an Banken (MFIs), Rechenzentralen von Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller und betrifft Institute im Euro-Währungsgebiet, die an GLRG-III mit zweijähriger Laufzeit teilnehmen wollen. Inhaltlich beschreibt das Schreiben die Rechtsgrundlage (EZB-Beschluss EZB/2019/21), den GLRG-III-Zeitplan und die Definition der „Anrechenbaren Kredite“ einschließlich der optionalen Einbeziehung „Einbehaltener Verbriefungen“ („self-securitised eligible loans“) in das globale Kreditlimit. Es werden detaillierte Meldepflichten und Meldeschemata Y3.1 und Y3.2 (inklusive optionaler Angaben zu „Einbehaltenen Verbriefungen“, z. B. Zeilen 130, 430, 830, 850–853) beschrieben, die auf Definitionen der BSI-Verordnung (EZB/2013/33) und des „Manual on MFI balance sheet statistics“ basieren und teilweise direkt an BISTA-Positionen (z. B. Anlagen B1, B3, B4, P1, Q1, O1, O2, B1B etc.) angebunden sind. Es enthält umfangreiche Formalprüfungen (Plausibilitätsgleichungen) für die GLRG-III-Meldedaten Y3.x_BISTA und Y3.1_intern (u. a. Gleichungsnummern 25–62), die Summen- und Konsistenzbeziehungen zwischen Y3-Positionen (z. B. Y3.x.110/01, Y3.x.121/01, Y3.1.810/01, 840/01, 850/01) und den entsprechenden BISTA-Meldeschemata festlegen, getrennt nach Banken und Bausparkassen. Das Rundschreiben legt Meldezeiträume und Stichtage fest (Y3.1: 01.04.2018–31.03.2019, Stichtag 28.02.2019; Y3.2: 01.04.2019–31.03.2021) sowie die Einreichungsfristen, u. a. die Frist zur Einreichung von Y3.1 für das erste GLRG-III-Geschäft und die Frist 31. August 2021 für Y3.2. Es verweist auf die Pflicht zur externen Prüfung der Y3-Meldedaten nach Art. 6(6) GLRG-III-Beschluss und die Möglichkeit der Bundesbank, zusätzliche Sonderprüfaufträge an Wirtschaftsprüfer zu richten, insbesondere bei Nutzung der optionalen Anwahlpositionen zum „Bestand der gebildeten Einzelwertberichtigungen“. Das Dokument beschreibt die technische Einreichung über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) im ExtraNet, erforderliche Berechtigungen (z. B. Sachgebiet „BISTA“ bzw. „AUSFI“), Dritteinreichungen, Browseranforderungen und Prozesse zur Erst-/Folgeregistrierung für Meldewesen-Mitarbeiter. Es enthält Hinweise zur kurzfristigen DV-technischen Verfügbarkeit und Revidierbarkeit der Daten (BISTA- und Y3-Meldungen für 03/2018–03/2021, Referenzmonat-Konzept), einschließlich spezieller Anforderungen bei Fusionen und DV-Systemwechseln. Neu bzw. geändert sind die Einführung der GLRG-III-spezifischen Meldeschemata Y3.1 und Y3.2, die Möglichkeit zur optionalen Anrechnung „Einbehaltener Verbriefungen“ mit zusätzlichen Prüf- und Meldepflichten sowie die Anpassung der GLRG-II-Formalprüfungen und Meldeprozesse (teilweise identisch, Gleichungsnr. 1–48) an die Anforderungen der GLRG-III-Serie.