Bankenstatistik / Kundensystematik / Monatliche Bilanzstatistik 12.02.2019 Rundschreiben 08/2019

12.02.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 08/2019 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Bankenstatistik/Kundensystematik) zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben vom 12. Februar 2019 richtet sich an alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller und betrifft insbesondere die BISTA-Meldungen einschließlich In- und Auslandsfilialen. Inhaltlich informiert die Bundesbank über eine neue Liste des Statistischen Bundesamtes zu „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) sowie die bereits bekannte Liste der Extrahaushalte, die für die korrekte sektorale Zuordnung und den Ausweis – u. a. in der ‚darunter‘-Position „Extrahaushalte“ der monatlichen Bilanzstatistik – zu nutzen sind. Die Rundschreiben verweist auf Definitionen des Statistischen Bundesamtes (Markt- vs. Nichtmarktproduzenten nach ESVG 2010), auf frühere Rundschreiben (z. B. Nr. 23/2012, 69/2014, 43/2015, 42/2016, 44/2017, 57/2018) sowie auf die jährliche Aktualisierung der sFEU- und Extrahaushaltslisten mit einem geplanten Aktualisierungsstand 1. Januar 2019. Es wird klargestellt, dass bei der praktischen Umsetzung ausschließlich namentlich in den Listen aufgeführte Kunden umgeschlüsselt werden sollen, dass potentielle weitere öffentliche Einheiten an die Bundesbank ([email protected]) zu melden sind und dass insbesondere Fehlzuordnungen zum Staatssektor zu korrigieren sind. Die Bundesbank bittet Institute, bereits vor der Sommeraktualisierung 2019 zu prüfen, ob die in der sFEU-Liste aufgeführten Geschäftspartner korrekt den Sektoren nicht-finanzielle/finanzielle Unternehmen oder Organisationen ohne Erwerbszweck zugeordnet sind und größere Veränderungen einzelner Positionen infolge der Umschlüsselung formlos an die zuständigen Fachbereiche (u. a. monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Auslandsstatus, RIAD) zu melden. Im zweiten Teil erinnert das Rundschreiben an die jährliche Meldung der Anzahl der Beschäftigten in der BISTA, konkret in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 für den Berichtsmonat Februar 2019. Zu melden ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2018 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nach Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen), wobei institutsintern bereits eingeführte Berechnungsverfahren kontinuierlich genutzt werden sollen. Die Meldungen zu HV22/472 und HV22/473 sind – wie in den Vorjahren – im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldungseinreichung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet zu übermitteln; für Banken mit Auslandszweigstellen gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.