Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik – Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III bzw. TLTRO-III) teilnehmen (möchten) hier: Hinweis auf eine fehlerhafte Angabe im Rundschreiben Nr. 22/2021 vom 31. März 2021 06.04.2021 Rundschreiben 24/2021

06.04.2021

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik bzw. Monatlichen Bilanzstatistik für meldepflichtige Banken (MFIs). Das Schreiben ist als Rundschreiben Nr. 24/2021 vom 6. April 2021 datiert und richtet sich an alle Banken, Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Inhaltlich betrifft es die Berichtspflichten für Banken, die an der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III bzw. TLTRO-III) teilnehmen oder teilnehmen möchten. Konkret weist die Bundesbank auf eine fehlerhafte Angabe im bankstatistischen Rundschreiben Nr. 22/2021 vom 31. März 2021 hin. Die fehlerhafte Stelle betrifft Gliederungspunkt 1.2 „Auflistung der einzureichenden GLRG-III-Meldedaten“, Abschnitt „Meldeschema Y3.2“, Unterpunkt „(b) (Teil)Zeitraum (BB)“. Korrigiert wird der Beginn des betroffenen Zeitraums, der am 1. März 2020 (mit Ultimo-Stand 28. Februar 2020) beginnt und nicht – wie ursprünglich angegeben – am 1. April 2020 (mit Ultimo-Stand 31. März 2020). Die Bundesbank kündigt an, im Downloadbereich unter https://www.bundesbank.de/glrg3 > Kundeninformationen eine korrigierte Version des Rundschreibens Nr. 22/2021 bereitzustellen. Es wird auf das ursprüngliche Rundschreiben Nr. 22/2021 verwiesen, das unter der in der Fußnote genannten URL abrufbar ist.