Monatliche Bilanzstatistik, Zinsstatistik Ausweis des Produktes „SpardaFest“ 14.10.2009 Rundschreiben 33/2009
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 33/2009 der Deutschen Bundesbank an alle Sparda‑Banken und deren Rechenzentralen zur Monatlichen Bilanzstatistik und Zinsstatistik. Das Schreiben datiert vom 14. Oktober 2009 und bezieht sich auf den Ausweis des Einlagenprodukts „SpardaFest“ in den Meldewesen für Banken. „SpardaFest“ wird aufgrund der jederzeitigen Verfügbarkeit unter Einhaltung einer 3‑monatigen Kündigungsfrist als unbefristete Spareinlage im Sinne des § 21 Abs. 4 RechKredV eingestuft und ist in der Bilanzstatistik in Position HV21/221 „Spareinlagen“ sowie in Anlage D1 „Spareinlagenbestand“ auszuweisen. Wegen des Zinszuschlags ist „SpardaFest“ zusätzlich in Anlage D1, Zeile 600 „Spareinlagen mit einer über die Mindest-/Grundverzinsung hinausgehende Verzinsung“ zu melden, auch wenn die höhere Verzinsung nur bei Durchhalten der Sparpläne gewährt wird. In der Zinsstatistik ist „SpardaFest“ als Einlage mit vereinbarter Kündigungsfrist nach den Richtlinien zur Zinsstatistik (Berichtssystem 4a) und Anhang I Teil 3 9.3 der Verordnung EZB/2001/13 auszuweisen. Für den Zinsausweis gilt, dass Treueprämien bzw. Bonuszinsen, die bei Platzierung der Einlage ungewiss sind, erst dann in die Zinsberechnung eingehen, wenn sie tatsächlich gewährt werden; die höhere Verzinsung von „SpardaFest“ wird als solcher Bonus behandelt. Aufgrund des Vorsichtsprinzips ist für die Zinsberechnung zunächst der zum Vertragsabschluss gültige Zinssatz für Spareinlagen mit 3‑monatiger Kündigungsfrist („SpardaSpar“) anzusetzen. Die Bundesbank bittet, größere Veränderungen im Rechenwerk infolge der Umsetzung des Rundschreibens formlos per E‑Mail oder Fax an die angegebenen Kontaktadressen ([email protected], [email protected], Faxnummern 069 9566-502346 bzw. -502468) zu melden.