Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen. Informationen zur elektronischen Einreichung der Meldedaten für die Berichtsperiode August 2014 bis Oktober 2014. 22.10.2014 Rundschreiben 62/2014

22.10.2014

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 62/2014 der Deutschen Bundesbank zur Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) und Rechenzentralen. Das Schreiben vom 22. Oktober 2014 regelt Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen, für die Berichtsperiode August 2014 bis Oktober 2014. Inhaltlich werden Meldepflichten und Fristen für GLRG-1-Teilnehmer, GLRG-1-Melder und GLRG-2-Melder zur Einreichung des Meldeschemas Y1 über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) beschrieben, einschließlich der Zeiträume A (Mai 2013 bis April 2014), B (Mai 2014 bis Juli 2014) und C (August 2014 bis Oktober 2014) sowie der Kennziffer 906 zur Länge der Berichtsperiode. Das Rundschreiben erläutert die Befüllung des Meldeschemas Y1 (insbesondere Zeilen 100, 200, 210, 220, 300, 400, 130 und 430 sowie Kennziffern 901–906) und verweist auf die Formalprüfungen der Anlage 2 zu Rundschreiben Nr. 45/2014 sowie auf den Beschluss der EZB vom 29. Juli 2014 (EZB/2013/34) zur „anrechenbaren Nettokreditvergabe“. Es nennt die Frist 20. November 2014, 15:30 Uhr für die Einreichung der Y1-Meldebögen und stellt klar, dass bis zur Endfälligkeit der acht GLRGs am 26. September 2018 in den Monaten Februar, Mai, August und November Y1-Meldeschemata einzureichen sind, wobei die genaue Fristenlage in weiteren Rundschreiben nach Vorgaben der EZB bekanntgegeben wird. Zusätzlich werden Verfahren zur Korrektur bereits eingereichter Y1-Meldungen, Regelungen bei Fusionen und Besonderheiten für GLRG-Bietergruppen mit deutschen Leitinstituten sowie die Möglichkeit der Dritteinreichung über AMS und die notwendige „Zurechnungserklärung“ beschrieben. Das Dokument enthält technische Anforderungen an Browser und AMS-Zugriff (UserID, Passwort, JavaScript-Aktivierung, empfohlene Zoom-Einstellung), Hinweise zu OMTOS-Voraussetzungen (PM-Konto, Sicherheitenkonto) für GLRG-2-Melder und verweist auf weiterführende Informationen der Bundesbank und der EZB zu GLRGs sowie auf den „Antwortbogen zur Teilnahme an den GLRGs des Eurosystems“. Neuerungen betreffen insbesondere die elektronische Einreichung der Daten für die zweite GLRG-Runde, die Konkretisierung der zu meldenden Zeiträume und Summenbegriffe, den Umgang mit Korrekturen und technischen Problemen im AMS sowie den Ausschluss verspäteter Dateneinreichungen.