Bankenstatistik / Kundensystematik / Monatliche Bilanzstatistik 13.07.2017 Rundschreiben 44/2017
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 44/2017 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich S 10) zur Bankenstatistik, Kundensystematik und Monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 13. Juli 2017 und betrifft bankstatistische Erhebungen aller inländischen MFIs (Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Statistik über Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken). Inhaltlich informiert es über die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktualisierte Liste der Extrahaushalte mit Stand Januar 2017 sowie eine Liste der Zu- und Abgänge gegenüber Januar 2016, die auf der Kundensystematik-Seite der Bundesbank im Excel-Format bereitgestellt werden. Die Institute werden angewiesen, die in den Tabellenblättern „Zugänge“ und „Abgänge“ aufgeführten Einrichtungen entsprechend den dort genannten ESVG-Sektoren, Bilanzstatistik-Anwahlpositionen und Kundensystematik-Schlüsseln umzuschlüsseln und die Neuzuordnungen erstmals zum Meldetermin September 2017 in allen genannten Erhebungen anzuwenden. Das Rundschreiben nennt funktionale E-Mail-Adressen für Rückmeldungen zu größeren Veränderungen einzelner Anwahlpositionen und für Fragen zu Extrahaushalten, unter anderem [email protected] (Monatliche Bilanzstatistik) und [email protected] (Fachbereich Kundensystematik). Weiter weist das Schreiben auf die jährliche Meldepflicht in der BISTA-Meldeposition HV22 450 hin, wonach per 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion (einschließlich Gesamtinstitut, Auslandsfilialen und Regionalstatistik) zu melden ist. Es konkretisiert die Meldepflicht für Bankkundenkarten, indem klargestellt wird, dass auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten mit technisch vorhandener, aber nicht genutzter Zahlungsverkehrsfunktion zu melden sind, nicht jedoch Kreditkarten (einschließlich unechter Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und über Kreditkartensysteme abgerechnete Karten) und reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card. Zudem wird auf die Vermeidung von Doppelzählungen bei Kartenaustausch hingewiesen und auf einschlägige Rechts- und Richtlinienverweise verwiesen, insbesondere die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik“ (III. Allgemeine Ausweisregelungen – Debitkarten, Kreditkarten) sowie das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011.