Monatliche Bilanzstatistik – Auslandsstatus der Banken (MFIs) – MFI-Zinsstatistik – Kreditnehmerstatistik 21.12.2011 Rundschreiben 80/2011

21.12.2011

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 80/2011 der Deutschen Bundesbank vom 21. Dezember 2011, adressiert an alle Banken (MFIs) und Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur monatlichen Bilanzstatistik, zum Auslandsstatus der Banken (MFIs), zur MFI-Zinsstatistik und zur Kreditnehmerstatistik. Es konkretisiert für MFIs und Bausparkassen u. a. ab Meldetermin Dezember 2011 den Ausweis der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRG) der EZB durch Öffnung der Anwahlposition A2 114 04 in der BISTA sowie Übergangsregelungen (vorübergehende Nutzung von A2 114 03 bis Meldemonat Februar 2012) und die Pflicht zur XML-Einreichung über das ExtraNet ab Meldemonat März 2012. Das Schreiben kündigt überarbeitete BISTA-Dokumente (Meldeschema A2/A22 und BISTA-Abstimmgleichungen „Vordrucke ab Meldetermin Dezember 2011“) im Formular-Center der Bundesbank an und verweist auf die Veröffentlichung angepasster Meldeschemata B3, B3B, B4, B4B, B5, B5B, O1, O2, P1 und S1. Inhaltlich werden redaktionelle Anpassungen zur Abgrenzung von Konsumentenkrediten und Krediten für den Wohnungsbau (Streichung von Zusätzen zu Debetsalden) sowie Präzisierungen in den Richtlinien zur Kreditnehmerstatistik (VJKRE) zu „Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten“ inklusive der Abgrenzung gegenüber Kreditkartenkrediten beschrieben. Für Konsortialkredite werden neue Meldepositionen in BISTA und AUSTA eingeführt, die erstmals zum Meldetermin Dezember 2011 zu berichten sind; hierzu verweist die Bundesbank auf aktualisierte Ausweisrichtlinien, Meldeschemata und Formalprüfungen sowie auf sektorale Ausweis- und Summenbildungsregeln (Beispiel: Anlage B1, Positionen B1.114/08 und B1.110/08). Ferner werden detaillierte Vorgaben zur Behandlung verschiedener Kartenprodukte in BISTA und MFI-Zinsstatistik (ZISTA) gemacht, einschließlich der Abgrenzung von Debit- und Kreditkarten anhand des Abrechnungssystems, der Einstufung kombinierter Karten als Kreditkarten und der statistischen Behandlung von Kreditfunktionen auf Debitkarten nach den Richtlinien der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 (Juli 2011). Für ZISTA wird festgelegt, dass der vertraglich vereinbarte Verfügungsrahmen solcher Kreditlinien einmalig als Neugeschäft im Schema ZB und die abgerufenen Kreditbeträge zeitpunktbezogen im Schema ZA zu melden sind, wobei die fristenmäßige Zuordnung über die approximative Ermittlung der Ursprungslaufzeit erfolgt und für den Verwendungszweck die im Rundschreiben 45/2011 genannten Vorgaben gelten.