Bankenstatistik - Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 16.02.2017 Rundschreiben 09/2017

16.02.2017

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich S 10) zur Bankenstatistik, speziell zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben ist als Rundschreiben Nr. 09/2017 vom 16. Februar 2017 gekennzeichnet und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es betrifft die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) einschließlich Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung und konkret die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten. Für den Berichtsmonat Februar 2017 ist die Anzahl der Beschäftigten in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 zu melden. Gefordert wird die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2016 beschäftigten Mitarbeiter/innen, einmal nach Vollzeitbeschäftigten und einmal nach Köpfen. In Zweifelsfällen empfiehlt die Bundesbank, institutsintern bereits etablierte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenzahl auch für die Zwecke der BISTA zu nutzen und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die Meldung der genannten Positionen erfolgt wie in den Vorjahren im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldungseinreichung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.