Monatliche Bilanzstatistik (incl. Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 18.02.2015 Rundschreiben 6/2015

18.02.2015

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 15) an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Rundschreiben trägt die Nummer 06/2015, ist vom 18. Februar 2015 datiert und betrifft die BISTA-Meldungen für den Berichtsmonat Februar 2015 einschließlich Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldungen. Inhaltlich regelt das Schreiben die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten, die in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 der monatlichen Bilanzstatistik auszuweisen ist. Gefordert wird die Meldung der durchschnittlichen Anzahl der im Referenzjahr 2014 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, differenziert nach Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt in Zweifelsfällen, institutsintern bereits etablierte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenanzahl auch für die Zwecke der BISTA zu nutzen und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland wird klargestellt, dass die Meldepflicht zur Beschäftigtenzahl sowohl für den Inlandsteil als auch für die Auslandsfilialen und die Gesamtinstitutsmeldung gilt.