Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik hier: Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III bzw. TLTRO-III) teilnehmen (möchten) – Vordrucke für Wirtschaftsprüferberichte (WPB) 20.01.2020 Rundschreiben 04/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 04/2020 der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik, S 10) zur Bankenstatistik bzw. Monatlichen Bilanzstatistik mit Schwerpunkt auf GLRG-III/TLTRO-III. Adressiert sind Banken (MFIs) und Rechenzentralen, die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften GLRG-III (TLTRO-III) teilnehmen oder teilnehmen möchten; Banken ohne Teilnahme- bzw. Teilnahmeabsicht an den verbleibenden Geschäften sind nicht betroffen. Inhaltlich regelt das Schreiben die Pflicht aller GLRG-III-Teilnehmer (Einzelteilnehmer und Leitinstitute von Bietergruppen), ihre Y3-Meldeschemata (Y3.1 und Y3.2) von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen und je Zeitraum separate Wirtschaftsprüferberichte (WPB-Standard) einzureichen sowie ggf. zusätzliche WPB-Verbriefung-Berichte für „Einbehaltene Verbriefungen“. Es verweist auf das bankstatistische Rundschreiben Nr. 51/2019, den GLRG-III-Kalender (Termine und Fristen) und die Beschlüsse EZB/2019/21 und EZB/2019/28 sowie nennt konkrete Einreichungsfristen (z. B. 7. Januar 2021, 16. Juli 2021, 17. August 2021, 24. Februar 2020) für die WPB-Berichte. Die Bundesbank und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben standardisierte Vordrucke für GLRG-III-IDW-Prüfberichte (WPB-Standard und WPB-Verbriefung, jeweils für Einzelteilnehmer und Bietergruppen) entwickelt, die auf der Bundesbank-Website bereitgestellt werden und deren Verwendung dringend empfohlen wird. Das Rundschreiben präzisiert die Modalitäten der Einreichung: die WPB müssen spätestens am Endtermin der jeweiligen Einreichungsfrist bei der Bundesbank-Fachstelle vorliegen; zur Fristwahrung werden Fax oder E-Mail ([email protected]) als vorläufige Übermittlungswege akzeptiert, falls das Original nicht rechtzeitig eingeht. Für WPB-Verbriefung werden besondere Anforderungen formuliert, u. a. die Vorbereitung aussagekräftiger Unterlagen zu Verbriefungszweckgesellschaften (Struktur, Funktionsweise, originäre und verbriefte Vermögenswerte, Rollen der Beteiligten, Refinanzierungsmittel, ISIN-Listen, ggf. LEI, Verweise auf Ratingunterlagen), damit die Bundesbank diese im Rahmen ihrer Validierungsmaßnahmen kurzfristig anfordern kann. Neu bzw. konkretisiert werden insbesondere die Pflicht zur Erstellung von WPB-Standard- und WPB-Verbriefung-Berichten für GLRG-III-Meldungen, die zugehörigen Einreichungsfristen, der Einsatz der bereitgestellten IDW-Vordrucke sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen bei der Einbeziehung „Einbehaltener Verbriefungen“ in die GLRG-III-Kontingentberechnung.