Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) (incl. Gesamtinstitutsmeldung sowie bankstatistische Regionalmeldungen) 16.07.2015 Rundschreiben 40/2015

16.07.2015

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) einschließlich Gesamtinstitutsmeldung und bankstatistischer Regionalmeldungen. Es trägt die Bezeichnung Rundschreiben Nr. 40/2015 vom 16. Juli 2015 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich regelt es die jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion, die in der BISTA-Meldeposition HV22 450 per 31. Juli auszuweisen ist. Es wird klargestellt, dass diese Position auch in der Gesamtinstitutsmeldung, für Auslandsfilialen und in der Regionalstatistik zu berücksichtigen ist und für die Regionalstatistik-Meldung September 2015 der Stand zum 31.07.2015 zu melden ist. Das Rundschreiben präzisiert, dass auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten mit technisch vorhandener, aber nicht genutzter Zahlungsfunktion meldepflichtig sind. Nicht zu melden sind hingegen Kreditkarten einschließlich unechter Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und Karten, die über ein Kreditkartensystem abgerechnet werden können, sowie reine Legitimationkarten wie die HBCI-Card. Es verweist auf die Bankenstatistik-Richtlinien (Statistische Sonderveröffentlichung 1, Januar 2014, Abschnitt „Allgemeine Ausweisregelungen – Debitkarten, Kreditkarten“) als rechtliche und methodische Grundlage. Zudem wird auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011 für weitere Details zur Abgrenzung von Kreditkarten verwiesen. Neu bzw. ausdrücklich gefordert wird die Vermeidung von Doppelzählungen infolge routinemäßigen Kartenaustauschs oder technischer Mängel bei einem Karteninhaber.