Bilanzstatistik der Banken (MFIs) und der Nicht-MFI-Kreditinstitute; Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III bzw. TLTRO-III) teilnehmen hier: Informationen zur Zusätzlichen Besonderen Berichtsperiode (ZBB) 20.04.2022 Rundschreiben 33/2022

21.04.2022

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik) an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen, Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller zur Bilanzstatistik und GLRG-III/TLTRO-III-Berichtspflichten. Es handelt sich um das Rundschreiben Nr. 33/2022 vom 20. April 2022 und betrifft Banken (MFIs), die an der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte teilnehmen und über den 31.03.2022 hinaus GLRG-III-Liquidität in Anspruch genommen haben; nicht betroffene Institute sind ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaltlich werden Melde- und Prüfpflichten zur Zusätzlichen Besonderen Berichtsperiode (ZBB) beschrieben, insbesondere die Pflicht zur Einreichung des Meldeschemas Y3.3 über das AMS (Sachgebiet BISTA) sowie die Vorlage eines Wirtschaftsprüferberichts (WPB) zu den Y3.3-Bilanzdaten, einschließlich technischer Hinweise zur Datenverfügbarkeit (März 2018 bis Dezember 2021), Revisionsanforderungen und Konsistenz mit BISTA/BSI-Meldungen. Das Rundschreiben verweist auf frühere bankstatistische Rundschreiben Nr. 51/2019, 04/2020, 22/2021 (i.V.m. 24/2021), den GLRG-III-Kalender, die GLRG-III-Bedingungen (insbesondere Ziffern 47, 54, 57, 58, 61), den GLRG-III-Beschluss (Art. 6 und Art. 7) sowie § 126 und § 126a BGB zur Form des WPB. Es werden Fristen und Sanktionen genannt: Einreichung von Y3.3 und WPB bis spätestens 17. Mai 2022 (18:00 Uhr), eine 14-tägige Nachfrist mit Vertragsstrafe von mindestens 1.000 Euro pro Kalendertag bei verspäteter Einreichung sowie eine zusätzliche Vertragsstrafe von 5.000 Euro bei nicht fristgerechter Y3.3-Meldung und mögliche Anpassung der GLRG-III-Prämien bei Nichteinhaltung. Neu ist die verpflichtende dritte Datenmeldung für die ZBB (Meldeschema Y3.3) und der dazugehörige WPB, auf deren Basis die Deutsche Bundesbank die Entwicklung der Anrechenbaren Nettokreditvergabe (ANKV) und die Prämienhöhe ermittelt und im Falle fehlender WPB-Unterlagen den Teilnehmer so behandelt, als sei der Benchmark nicht erreicht. Das Schreiben führt einen neuen Standard-Einreichungsweg für GLRG-WPB über das ExtraNet-Fachverfahren „Bankenstatistisches Meldewesen“ (Funktion „15. TLTRO-Wirtschaftsprüferberichte – Einreichung“) ein, erläutert Berechtigungs- und Registrierungsprozesse und nennt alternative Einreichungswege (Schriftform, PDF mit elektronischer Signatur, E-Mail, Fax). Es informiert über organisatorische Änderungen (Reorganisation des Zentralbereichs Statistik, geänderte Abteilungskennung, Umstellung der telefonischen Durchwahlen) und listet detaillierte Ansprechpartner, Hotlines, E-Mail- und Faxkontakte für Bilanzdaten- und Meldefragen, WPB-Einreichung, Tenderdurchführung und GLRG-III-Bietergruppen auf. In der Anlage enthält das Rundschreiben eine Kurzanleitung zur elektronischen Einreichung von WPB im PDF-Format über das ExtraNet (Filetransfer-Login, Auswahl der Funktion „15. TLTRO-Wirtschaftsprüferberichte – Einreichung“, Dateiauswahl, Upload, Auftragskennung und Abmeldung), die den standardisierten technischen Einreichungsprozess beschreibt.