Bankenstatistik Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Wertpapierbeständen in der monatlichen Bilanzstatistik und im Auslandsstatus der Banken und Kreditnehmerstatistik 29.09.2003 Rundschreiben 44/2003

29.09.2003

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 44/2003 der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik, Bankenstatistik) an alle Kreditinstitute. Das Schreiben datiert vom 29. September 2003 und betrifft die monatliche Bilanzstatistik sowie den Auslandsstatus der Banken und die Kreditnehmerstatistik für inländische Privatpersonen. Inhaltlich werden Fallbeispiele für den Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Wertpapierbeständen auf gesonderten Vordrucken in der monatlichen Bilanzstatistik (Anlagen E1/E2, E1B/E2B) und im Auslandsstatus der Banken dargestellt, mit unterschiedlichen Buchungsverfahren (Fälle A, B, C: Buchwert, unterjährige Marktwerte mit/ohne durchgehende Neubewertung). Die Fallbeispiele zeigen für einzelne Monate (Oktober bis Januar) Wertpapierkäufe, -verkäufe, Kursverläufe, Bestände vor/nach Neubewertung, Wertberichtigungen (Abschreibung –; Zuschreibung +) sowie deren Abbildung in Bestands- und Bewertungskorrekturvordrucken. Zugleich wird eine tabellarische Übersicht zur Zuordnung langfristiger Forderungen an inländische Privatpersonen in der monatlichen Bilanzstatistik (Anlage B4, Positionen 121 03, 122 03, 123 03) und der Kreditnehmerstatistik (Anlagen V3, V4 mit Positionen u. a. V3 210 05, V3 220 05, V3 230 05, V3 200 07, V4 105 05, V4 105 07, V4 106 05) beigegeben. Es werden Klarstellungen zur Abgrenzung von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten (einschließlich Finanzierung von gewerblichen Immobilien und Schiffen) sowie zu ihrer Zuordnung in der Kreditnehmerstatistik (Ratenkredite/Nichtratenkredite nach Rückzahlungsmodalität, Hypothekarkredite unabhängig vom Objekt) gegeben. Die Bundesbank korrigiert ein Missverständnis aus Rundschreiben Nr. 14/2003 vom 27. Februar 2003, wonach sonstige Kredite an Privatpersonen in der Kreditnehmerstatistik generell den Nichtratenkrediten zugeordnet werden sollten. Neu ist, dass – mit Ausnahme der Kredite für den Wohnungsbau und der grundpfandrechtlich besicherten Immobilienkredite (Ausweis in Zeile 230 bzw. Spalten 7 und 8 der Anlage V3) – alle anderen Kredite an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen wieder nach ihrer Rückzahlungsmodalität (Raten- vs. Nichtratenkredite) auszuweisen sind.