Monatliche Bilanzstatistik - Mindestreserven 08.06.2009 Rundschreiben 16/2009

08.06.2009

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 16/2009 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik und den Mindestreserven, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben datiert vom 8. Juni 2009 und betrifft meldepflichtige Institute im Euro-Währungsgebiet, insbesondere im Zusammenhang mit der Mindestreserve-Erfüllungsperiode ab Juli 2009. Inhaltlich wird mitgeteilt, dass der EZB-Rat am 7. Mai 2009 die Europäische Investitionsbank (EIB) als Geschäftspartner für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen hat. Die EIB wird ab der Mindestreserve-Erfüllungsperiode vom 8. Juli 2009 bis 11. August 2009 als mindestreservepflichtiges Kreditinstitut im Euro-Währungsgebiet behandelt. Für die Zwecke der Monatlichen Bilanzstatistik ist die EIB ab dem Meldetermin Mai 2009 als mindestreservepflichtiges Monetäres Finanzinstitut (MFI) im Euro-Währungsgebiet zu schlüsseln, statt wie bisher dem Sektor „ausländische finanzielle Unternehmen (Finanzierungsinstitutionen)“ zugeordnet zu bleiben. Die Bundesbank verweist auf eine EZB-Pressemitteilung vom 7. Mai 2009, die über einen Link abrufbar ist und die Entscheidung näher erläutert. Institute sollen größere Veränderungen im Rechenwerk durch die Umschlüsselung der EIB formlos per E-Mail an „[email protected]“ oder per Fax an eine angegebene Nummer anzeigen.