Monatliche Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG) teilnehmen 29.08.2016 Rundschreiben 50/2016

26.08.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 50/2016 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 10, an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zu Berichtspflichten in der monatlichen Bilanzstatistik. Adressiert werden insbesondere Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG-II) teilnehmen oder teilnehmen wollen, während Institute ohne Teilnahmeabsicht an GLRG-1 oder GLRG-II nicht betroffen sind. Das Schreiben legt u. a. die Einreichungsfrist und den Berichtszeitraum für das Erste Meldeschema Y2 (2/2015 bis 01/2016) fest, gibt Hinweise zur Auswahl des korrekten Meldezeitraums im AMS (01.2016) und regelt die Nutzung des „Allgemeinen Meldeportals Statistik“ (AMS) einschließlich Verbot der nachträglichen Einreichung. Es beschreibt die Anforderungen an Korrekturen bereits eingereichter Y2-Meldebögen, den Zusammenhang mit Revisionen der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) bis Juli 2016, die Kommunikation per E-Mail ([email protected], [email protected]) und die Kennzeichnung der Betreffzeilen mit MFI-Code sowie Angaben zu rückwirkenden Korrekturen. Das Rundschreiben verweist mehrfach auf das Bundesbank-Rundschreiben Nr. 29/2016 (insbesondere Punkt 5.2.1.2 und 7.2) und auf das Dokument „Unverbindlicher Zeitplan für die zweite Serie der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG II)“ sowie weitere Unterlagen im Downloadbereich unter http://www.bundesbank.de/glrg2. Für die Bereinigung von Wechselkursschwankungen in Zeile 321 des Y2-Meldeschemas wird eine Excel-Hilfsdatei samt ergänzender PDF („GLRG-II-Ausfüllhilfe Wechselkursanpassungen (Y2 Zeile 321)“) bereitgestellt; zugleich wird klargestellt, dass die Angaben des Vordrucks R11 aus dem Auslandsstatus der Banken nur das Eurowährungsgebiet betreffen. Institute, die seit dem 17. Juni 2016 rechtlich fusioniert haben oder Fusionen planen und an GLRG-II.3 teilnehmen wollen, sollen gemäß Punkt 7.2 des Rundschreibens Nr. 29/2016 die Bundesbank unter Angabe der MFI-Codes der betroffenen Banken per E-Mail (Betreff „Y2 – … – Fusion“) kontaktieren. Für GLRG-1 wird das Ende der Berichtspflicht mit Verweis auf den EZB-Beschluss (EZB/2016/11) vom 28.04.2016 und die Anpassung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EZB/2014/34) mitgeteilt; ab dem nach April 2016 endenden Berichtszeitraum sind keine Y1-Meldungen mehr einzureichen, bereits ab dem Berichtszeitraum 1. Mai bis 31. Juli 2016 (07.2016) entfallen AMS-Meldungen. Die Bundesbank behält sich ausdrücklich vor, für die Berichtszeiträume 04.2014 bis 04.2016 Korrekturen zu Y1-Meldungen anzufordern, sofern noch keine vollständige Rückzahlung aller ausstehenden Volumina der ersten GLRG-Serie erfolgt ist, etwa auf Basis noch ausstehender Prüfberichte.