Monatliche Bilanzstatistik, MFI-Zinsstatistik, Emissionsstatistik, Elektronische Einreichung (XMW) Neufassung der EZB-Verordnungen und Umsetzung der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) – Ergänzende Hinweise zu den Ausweisvorgaben in der monatlichen Bilanzstatistik, der MFI-Zinsstatistik und der Emissionsstatistik 24.08.2011 Rundschreiben 45/2011
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 45/2011 der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Monatlichen Bilanzstatistik, MFI-Zinsstatistik, Emissionsstatistik und elektronischer Einreichung (XMW). Es datiert vom 24. August 2011, adressiert inländische Banken und deren Auslandsfilialen sowie Bausparkassen und enthält Regelungen, die ab dem Berichtstermin Dezember 2011 (Einreichung Januar 2012) anzuwenden sind. Inhaltlich konkretisiert es die Ausweisvorgaben u. a. zur Untergliederung von Überziehungs-, revolvierenden und Kreditkartenkrediten nach Verwendungszweck in BISTA (Formulare B3, B3B, B4, B4B, B7) und ZISTA (Schemen ZA, ZB) sowie zur Abgrenzung von Ratenkrediten gegenüber Hypothekarkrediten in Anlage B4 und zur Laufzeitbestimmung von Schuldverschreibungen (HV21/231, Anlagen E1, F1, Emissionsstatistik-Meldebogen A). Es verweist auf die Neufassung von EZB-Verordnungen, die Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) einschließlich der Änderung des § 39 RechKredV (Streichung der Übergangsvorschriften zur Laufzeitbestimmung) sowie auf frühere Schreiben, insbesondere die Erläuterungen zu neuen Anwahlpositionen und Meldeschemata vom 9. Juli 2009. Neu geregelt wird insbesondere die Zuordnung von Überziehungs-, revolvierenden und Kreditkartenkrediten nach Verwendungszweck und Kundensystematik, die Definition von Ratenkrediten in Anlage B4 im Einklang mit der Kreditnehmerstatistik (VJKRE), die Laufzeitdefinition von Schuldverschreibungen anhand Emissionstag und Tilgungstermin sowie die Umstellung der elektronischen Einreichung vom EMW-Format auf das XMW-Format bis Ende 2011. Die Bundesbank kündigt überarbeitete BISTA-Meldeschemata (B3, B3B, B4, B4B) und angepasste Abstimmgleichungen für die Formularprüfungen (BISTA B3, B4, B7; VJKRE V1, V2) an, die im Formular-Center bereitgestellt werden, und bittet um formlose Übermittlung von Erläuterungen zu größeren Veränderungen an die E-Mail-Adresse [email protected]. Außerdem werden die Meldepflichtigen aufgefordert, rechtzeitig Umstellungsarbeiten und Tests zur Einreichung im XMW-Format über das Bundesbank-ExtraNet zu beginnen, da das EMW-Format nur noch bis Ende 2011 akzeptiert wird. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Forderungsan- und -verkäufen im Rahmen von Factoring/Forfaitierung bzw. Leasing in Anlage O1 der BISTA derzeit mit der EZB abgestimmt wird und konkretisierende Hinweise nach Abschluss des Prozesses veröffentlicht werden.