Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) hier: Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 17.02.2020 Rundschreiben 12/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, speziell zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung. Das Rundschreiben trägt die Nummer 12/2020, datiert vom 17. Februar 2020 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Für den Berichtsmonat Februar 2020 ist in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 die Anzahl der Beschäftigten zu melden. Gefordert wird die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2019 beim meldepflichtigen Institut Beschäftigten, sowohl nach Vollzeitäquivalenten als auch nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, institutsintern vorhandene Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenzahl auch für die Zwecke der BISTA zu nutzen und möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die genannten Meldepositionen sind wie in den Vorjahren im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet einzureichen. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.