Bankenstatistik / Kundensystematik Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes: nachrichtlich noch umzuschlüsselnde Einheiten 18.11.2014 Rundschreiben 69/2014
Zusammenfassung
Dieses Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 69/2014 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Kundensystematik, gerichtet an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 18. November 2014 und bezieht sich auf die Umsetzung der EZB-Verordnungen im bankstatistischen Meldewesen zum Jahresende 2014, insbesondere für den Staatssektor (Inland) und öffentliche Nichtmarktproduzenten. Inhaltlich erläutert das Schreiben die vom Statistischen Bundesamt erstellte Liste der Extrahaushalte (öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen) gemäß ESVG 2010 und deren Bereitstellung auf der Bundesbank-Website einschließlich Kundensystematik-Schlüssel und Teilsektorzuordnung. Die Anlage führt konkret zusätzliche Extrahaushalte mit ihren ESVG-Teilsektoren (z.B. S.1311 Bund, S.1312 Länder, S.1313 Gemeinden) auf, etwa Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH, Erdölbevorratungsverband, Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, verschiedene Stadtwerke-Holdings und kommunale Wirtschaftsbetriebe, die in der monatlichen Bilanzstatistik den entsprechenden Sektoren zuzuordnen sind. Rechtliche und statistische Bezüge werden zum ESVG 2010, zu den EZB-Verordnungen im Meldewesen und zu den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes sowie zu EUROSTAT-Übersichten über Extrahaushalte in anderen EU-Ländern hergestellt. Die Bundesbank weist darauf hin, dass die Liste der Extrahaushalte laufend fortentwickelt wird, mit einer turnusmäßigen Aktualisierung durch das Statistische Bundesamt jeweils im April/Mai mit dem Stand Januar. Es wird angeordnet, nur die in der Liste (einschließlich der im Rundschreiben ergänzten Einheiten) genannten Extrahaushalte in die entsprechenden Teilbereiche des Staatssektors umzuschlüsseln und andere, noch nicht gelistete Einheiten vorerst in ihren bisherigen Schlüsseln zu belassen. Neu bzw. geändert ist insbesondere die Pflicht, ausgegliederte öffentliche Nichtmarktproduzenten (Extrahaushalte) gemäß der aktualisierten Liste des Statistischen Bundesamtes in der Kundensystematik und monatlichen Bilanzstatistik umzucodieren und laufend in die Umsetzungsarbeiten einzubeziehen.